Was die Haftungsbegrenzung des BGH beim Hauskauf bedeutet

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Verkäufer von Immobilien haften nicht unbegrenzt für Mängel des Gebäudes. Ist eine Sanierung erforderlich, kommt der Verkäufer nur für den Minderwert auf, stellte der Bundesgerichtshof nun klar.
 
Eine Studentin hatte ein Mietshaus in Berlin geerbt und (weit unter Wert) für 260.000 Euro verkauft. Von einem Gutachter hatte sie sich bescheinigen lassen, dass das Haus in gutem Zustand war. Die Käuferin stellte jedoch fest, dass die Immobilie mit echtem Hausschwamm befallen war, und klagte auf Schadensersatz. Zunächst wurden ihr ca. 90.000 Euro für die Aufwendungen sowie 45.000 Euro als Ausgleich trotz der Schwammsanierung verbleibenden merkantilen Minderwerts zugesprochen. Die Richter hielten aber fest, dass die Studentin auch für weitergehende, durch den Pilzbefall hervorgerufene Schäden aufkommen müsse. Nach der Sanierung klagte die Käuferin auf weitere ca. 500.000 Euro Schadensersatz…
 

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Harald Reitze, LL.M.

Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York)

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