Achtung beim Kauf oder Verkauf von Altenheimen, wenn Grundstücke und Inventar von verschiedenen juristischen Personen veräußert wird!

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​veröffentlicht am 5. August 2015

 

BFH, 04.02.2015

 

Mit (erst jüngst veröffentlichtem) Urteil vom 04.02.2015 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass beim Verkauf verpachteter Altenheime von einer Unternehmensgruppe an eine andere keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn die Fortführung der Verpachtungstätigkeit die Übertragung von Grundbesitz, Inventar und Gesellschaftsanteilen erfordert und diese Übertragungen von verschiedenen Veräußerern an verschiedene Erwerber erfolgten.
 
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