Intensivpflegebonus für bayerische Krankenhäuser 2022

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​veröffentlicht am 30. September 2022

 

Seit Beginn der COVID-19 Pandemie in Deutschland in 2020 wurden bereits verschiedene Formen von Sonderzahlungen an Beschäftigte im Gesundheitswesen ausgereicht, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Mit einem Intensivpflegebonus für den Zeitraum von Dezember 2021 bis einschließlich März 2022 will der Freistaat Bayern hier den Pflegekräften in der Intensivmedizin in bayerischen Krankenhäusern eine Sonderzahlung zukommen lassen.

 

Kliniken hatten bereits vor Beginn der Coronapandemie Schwierigkeiten insbesondere Intensivpflegepersonal zu finden und zu halten, mit jeder COVID-19 Welle hat sich dieses Problem verschärft. Dies wurde daran deutlich, dass zahlreiche Krankenhäuser technisch in der Lage gewesen wären, weitere Intensivbetten zu betreiben, dies aber aufgrund von fehlendem Intensivpflegepersonal nicht umsetzen konnten.

 

Der Freistaat Bayern fördert hierbei die Ausreichung einer Sonderzahlung an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und weiteres Personal, das auf Intensivstationen oder in Bereichen mit intensivmedizinischer Versorgung unmittelbar in der Pflege am Bett tätig ist oder an einer zu dieser Tätigkeit qualifizierenden Weiterbildung teilnimmt.

 

Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen zur verbesserten Kinderbetreuung und Pflege naher Angehöriger gefördert, wenn diese die Fortführung, Ausweitung und Wiederaufnahme der Tätigkeit der genannten Berufsgruppen unterstützt.

 

Die Berechnung der Zuwendung  basiert dabei auf der Anzahl der vom 1. Dezember  2021 bis 31. März 2022 im Meldesystem IVENA registrierten und betriebenen Intensivbetten, dabei wird die Anzahl der Betten auf den jeweiligen Kalendermonat gerundet betrachtet.

 

Für jedes zum 1. Dezember  2021 gemeldetes Intensivbett wird ein Betrag von 3.000,00 EUR angesetzt. Für den weiteren Betrieb bis zum 31. März 2022 werden insgesamt bis zu 8.000,00 EUR angesetzt (2.000,00 EUR/Kalendermonat). Sobald die Anzahl der zum 1. Dezember  2021  gemeldeten Intensivbetten für einen Kalendermonat um mindestens 5 % sowie um 2,0 Betten unterschritten wurde ist der Betrag für den betreffenden Kalendermonat um 500,00 EUR je durchschnittlich weniger gemeldetes Intensivbett geringer.

 

Umgekehrt wird für eine Überschreitung der durchschnittlich gemeldeten Intensivbetten je Kalendermonat im Vergleich zum 1. Dezember  2021  für jedes zusätzliche Intensivbett ein Betrag von 3.750,00 EUR angesetzt. Dies gilt nur für die Monate Dezember 2021, Januar 2022 und Februar 2022, die Berücksichtigung je Intensivbett findet hier einmalig statt. Zusätzlich wird für den Betrieb jedes zusätzlich zu der gemeldeten Anzahl von Intensivbetten am 01.12.21 ein Betrag von 2.000,00 EUR je Kalendermonat und Intensivbett für den Bemessungszeitraum angesetzt.

 

Gefördert werden ebenfalls sog. „Aufstocker“:  Für jeden begünstigten Beschäftigten, welcher als Teilzeitkraft seine monatliche Arbeitszeit im Bemessungszeitraum um mindestens 20 % erhöht hat oder aus der Elternzeit bzw. Pflegezeit eines nahen Angehörigen vorzeitig zurückgekehrt ist wird ein Betrag von 500,00 EUR je Monat mit erhöhtem Teilzeitanteil bzw. wiederaufgenommener Tätigkeit im Bemessungszeitraum angesetzt.

 

Der Antrag für die aufgeführten Förderungen ist grundsätzlich bis zum 30. Juni 2022  bei dem Landesamt für Pflege zu stellen, über mögliche Verlängerungen entscheidet die Behörde fallbezogen. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. März 2023. Der Zuwendungsempfänger hat die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung dem Landesamt für Pflege bis spätestens zum 30. September 2024 mittels einer Verwendungsbestätigung sowie ein Testat des Jahresabschlussprüfers über die zweckentsprechende Mittelverwendung der erhaltenen Mittel vorzulegen.

 

 

 


 

Quelle: Richtlinie über die Gewährung eines Intensivpflegebonus (BayIPB) 

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