BAG Urteil vom 13.09.2022 (AZ: 1 ABR 22/21): Verpflichtung zur Vollzeiterfassung oder: die Rückkehr der Stechuhr?!

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veröffentlicht am 14. September 2022

 

Das BAG hat in einem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt, dass nach Auslegung des § 3 Abs. 2 des Arbeitszeitschutzgesetzes bereits jetzt für Arbeitgeber in Deutschland die Verpflichtung besteht, eine Vollzeiterfassung einzuführen.

 

Dieses dürfte Einfluss auf Millionen von Arbeitsverhältnissen in Deutschland haben. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit gehört der Vergangenheit an. Arbeitgeber müssen ein System einführen, mit welchem die Vollzeiterfassung möglich ist. Besonders in der Krankenbetreuung und in der Pflege ist aufgrund des vorhandenen Personalmangels eine Betreuung nur mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Überstunden möglich. Hier dürften die Auswirkungen des Urteils daher besonders zu spüren sein.

 

Welche Voraussetzungen ein solches System der Arbeitszeiterfassung zu erfüllen hat und welche weiteren Rechte Arbeitnehmer aufgrund dieses Urteils auch für die Vergangenheit geltend machen können, ist im Moment offen. Die Entscheidungsgründe, die Licht ins Dunkle bringen dürften, liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden Sie hierzu, sobald diese veröffentlicht sind, ausführlich mit Handlungsempfehlungen informieren.

 

 

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