Diskussionsgrundlage für eine erfolgreiche Integration der E-Tretroller

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veröffentlicht am 4. September 2019

 

​In Deutschland sind die elektrisch betriebenen Tretroller seit Juni zugelassen und werden seither in mehreren größeren Städten zum Verleih angeboten. Die Praxis zeigt die Notwendigkeit einiger Regeln, um eine konfliktfreie Integration der neuen Mobilitätsform in das bestehende Verkehrssystem zu ermöglichen. Aus diesem Grund haben die kommunalen Spitzenverbände nun mit vier Anbietern der Elektrokleinstfahrzeuge eine Vereinbarung geschlossen.

 

Das Memorandum of Understanding „Nahmobilität gemeinsam stärken” unterzeichneten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und vier Anbieter der E-Tretroller. Darin werden bereits existierende Vereinbarungen einzelner Städte berücksichtigt, außerdem selbst auferlegte Vorgaben der Anbieter und Erfahrungswerte aus der Verleihpraxis im Ausland.

 

Inhaltlich werden u. a. Aspekte zur Verkehrssicherheit thematisiert, Vorgaben zum Aufstellen und Umverteilen der Fahrzeuge gemacht und Lösungsansätze für eine erfolgreiche Integration in den bestehenden öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgezeigt. Das Ganze kann als Diskussionsgrundlage für die Abstimmungen zwischen Kommunen und Anbietern zum Einsatz kommen.

 

Zudem veröffentlichte die Agora Verkehrswende den Praxisleitfaden „E-Tretroller im Stadtverkehr”, der Kommunen beim Umgang mit den Verleihsystemen unterstützen soll. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen wurden durch den Berliner Think-Tank gemeinsam mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.

 

Bewertung für die Praxis

Der Einsatz von E-Tretrollern kann eine Ergänzung zum ÖPNV sein, indem er auf der ersten und letzten Meile eingesetzt wird. Insgesamt dürfte die Akzeptanz der E-Tretroller sehr stark davon abhängen, dass durch die Nutzung keine Überbeanspruchung des Verkehrsraums erfolgt.

 

  • Hierzu ist die Begrenzung der Anzahl an Leihrollern absolut oder pro Anbieter ein erster Schritt.
  • Eine weitere Möglichkeit ist eine intelligente Steuerung über Geofencing. Danach kann über die GPS- oder RFID-Technologie eine Geschwindigkeitsdrosselung z.B. in Fußgängerzonen, Stadtteilen oder auch auf Gehwegen erreicht werden. Denkbar ist, dass auch vor einem Verstoß von Straßenverkehrsrechtlichen Regelungen (z.B. Befahren einer Einbahnstraße) gewarnt wird.
  • Im Sinne eines „embedded legal knowledge” kann auch der Mietvertrag für den Leihroller außerhalb der vorgesehenen Abstellzonen nicht beendet werden. Durch die fortlaufenden Mietkosten entsteht ein Anreiz für die Nutzer, sich regelkonform zu verhalten.
  • Schließlich ist das klassische Straßenverkehrsrecht mit entsprechenden Ordnungsgeldern zu nennen. Zur Entlastung der Ordnungsbehörden werden in den Niederlanden sogar schon Verfahren zur automatischen Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erprobt, wonach der Anbieter den Verstoß an die Ordnungsbehörde unter Angabe des Nutzers weiterleitet.

 

 

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