Kommission genehmigt deutsche Beihilfenregelung zur Förderung eines nachhaltigen ÖPNV

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veröffentlicht am 10. März 2021

 

von Lars Werner Röwer

 

Am 22.12.2020 genehmigte die EU-Kommission eine deutsche Beihilfenregelung, welche innovative Projekte für einen nachhaltigen ÖPNV fördern soll. Die Höhe dieser Beihilfenregelung beträgt ca. 300 Mio. Euro und ist bis zum 31.12.2023 befristet.
 
Die Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs” vom 12.01.2021 zielt auf eine Verlagerung von Verkehr des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf den ÖPNV. Hierdurch soll eine Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erreicht werden.

Als Gegenstand der Förderung zählt die Förderrichtlinie insb. Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Entwicklung und Realisierung von On-Demand-Diensten, Vorrang- und Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),
  • Entwicklung attraktiver Tarife (z. B. 365-Euro-Jahresticket, Job-Tickets, innovative Tarif-/Verbundangebote),
  • Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Mobilitätsplattformen sowie deren Verknüpfung)

 

Die förderfähigen Maßnahmen sollen in ein Gesamtkonzept für nachhaltige Mobilität eingebettet sein und können miteinander verknüpft werden. Als zwingende Voraussetzung wird ein Konzept vorausgesetzt, welches die verkehrliche, wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit der Maßnahme auch nach Beendigung der Zuwendung sicherstellt und einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.

Die Förderquote beträgt höchstens 80 Prozent der Ausgaben oder Kosten, wobei eine Kumulierung mit Fördermitteln auf landesrechtlicher Grundlage für denselben Fördergegenstand bei inhaltsgleichen Maßnahmen bis zu 95 Prozent der projektbezogenen Ausgaben oder Kosten zulässig ist.

 

Bewertung für die Praxis

Die neue Förderrichtlinie zeigt Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen klar auf, welche Mittel der Bundesregierung als Attraktivitätssteigerung im ÖPNV vorschweben. Auch im Rahmen der baldigen PBefG-Novelle dürften so etwa die förderfähigen On-Demand-Modelle für viele Kommunen noch attraktiver werden, um Kunden zum Wechsel des Verkehrsmittels zu bewegen.

 

 

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