Milliardenschwere Risiken durch Verfehlung europarechtlicher Klimaverpflichtungen

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veröffentlicht am 31. Oktober 2018

 

​Die Bundesregierung hat sich rechtlich dazu verpflichtet, Treibhausgasemissionen auch in jenen Sektoren zu senken, die nicht im EU-Emissionshandel berücksichtigt sind (sog. Nicht-ETS-Sektoren). Darunter fällt unter anderem der Verkehrssektor. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bildet die EU-Effort-Sharing-Entscheidung bzw. die EU-Climate-Action-Verordnung.

 

Insgesamt wurde für die Nicht-ETS-Sektoren eine Emissionsreduzierung von 14 Prozent bis 2020 und von 38 Prozent bis 2030 gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 vereinbart. Dabei wurde für jedes einzelne Jahr im Zeitraum 2013 bis 2030 ein Emissionsbudget festgelegt. Werden die festgelegten Budgets nicht eingehalten, muss die Bundesregierung die zusätzlichen Emissionsmengen pro Jahr in Form von Nicht-ETS-Emissionsrechten bei anderen EU-Mitgliedsstaaten kaufen. Bereits heute ist klar, dass Deutschland seine europarechtlichen Klimaschutzverpflichtungen bis 2020 nicht einhalten wird. 2017 lagen die Emissionen in den betreffenden Sektoren lediglich 3 Prozent unter denen im Vergleichsjahr 2005.


In der Studie der Agora Energiewende und Agora Verkehrswende „Die Kosten von unterlassenem Klimaschutz für den Bundeshaushalt” werden unter anderem die monetären Risiken einer Zielverfehlung für den Bundeshaushalt kalkuliert. Die Studie kann auf der Web-Seite der agora-verkehrswende heruntergeladen werden.

 

 

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