EU-Kommission legt Vorschläge für Gigabit-Konnektivität bis 2030 vor

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​​​​​​​​​veröffentlicht am 16. März 2023

 

Am 23.02.2023 hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Gigabit-Konnektivität bis 2030 veröffentlicht, die drei große Initiativen umfassen. Einen Vorschlag für einen „Gigabit-Infrastrukturgesetz“, einen Entwurf für eine Gigabit-Empfehlung und eine Sondierungskonsultation zur Zukunft des Konnektivitätssektors. Die Vorschläge können auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen werden.

 

Um den digitalen Wandel in Europa voranzutreiben und den selbst gesteckten Zielen für das Jahr 2030 Rechnung zu tragen, hat die Europäische Kommission am 23.02.2022 mehrere Vorschläge zur Konnektivität publiziert.

 

Unter anderem hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung zu Gigabitinfrastrukturen (Gigabit Infrastructure Act) vorgelegt. Diese soll künftig die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten (2014) ersetzen. Ziel ist es, den Ausbau fortschrittlicher Netze, wie Glasfaser und 5G, durch Vereinfachung zu fördern. Beispielsweise soll die Vollständigkeit eines Genehmigungsantrags innerhalb von 15 Tagen nach Eingang bestätigt werden. Des Weiteren gelten Anträge als stillschweigend genehmigt, sollten diese nicht innerhalb von vier Monaten beantwortet werden.

 

Neben der Digitalisierung und Vereinfachung der Prozesse soll die neue Verordnung auch die Koordination zwischen den Netzbetreibern bei Errichtung der physischen Infrastruktur verbessern. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die relevanten Akteure Zugang zu dieser Infrastruktur erhalten. Das Europäische Parlament und der Rat prüfen derzeit den Vorschlag für das neue Gigabit-Infrastrukturgesetz.

 

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf einer Gigabit-Konnektivitätsempfehlung veröffentlicht. Diese soll den nationalen Regulierungsbehörden Leitlinien für die Zugangsbedingungen zu Telekommunikationsnetzen von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht an die Hand geben. Es soll sichergestellt werden, dass Telekommunikationsnetzbetreiber Zugang zu bestehenden Netzinfrastrukturen erhalten. Ferner sollen Anreize geschaffen werden, um traditionelle Technologien wie kupferbasierte Dienste abzustellen und den Übergang zu einem NGA Netz zu beschleunigen. Der Empfehlungsentwurf wurde dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen (GEREK) zur Konsultation übermittelt.

 

Die Empfehlung stieß bereits im Vorfeld auf öffentliche Kritik, da beispielsweise höhere Entgelte für Kupferanschlüsse der Deutschen Telekom verlangt werden könnten. Aus Sicht der VATM ist der Vorschlag politisch höchst brisant: „Die Querfinanzierung aus den Überrenditen ermöglicht es der Telekom heute schon, die Glasfaser ausbauenden Unternehmen zu überbauen und aus dem Markt zu drängen. Massiv betroffen wären auch kommunale Unternehmen, denen die Telekom nicht kampflos den Ausbau überlassen will.“

 

Des Weiteren wurde eine breit angelegte Sondierungskonsultation über die Zukunft des Konnektivitätssektors und der Konnektivitätsinfrastruktur eingeleitet. Ziel ist es, herauszufinden, welche Art von Infrastruktur in Zukunft benötigt wird und den digitalen Wandel vorantreiben kann. Mit der Konsultation soll mit allen Stakeholdern auch ein Dialog darüber geführt werden, inwieweit künftig alle Akteure, die vom digitalen Wandel profitieren, einen fairen Beitrag zu den Investitionen in die Konnektivitätsinfrastruktur leisten können.

 

Zuletzt wurde in diesem Zusammenhang immer wieder öffentlich diskutiert, ob Over-The-Top-Anbieter, wie beispielsweise Google oder Netflix, künftig an den Kosten des Breitbandausbaus beteiligt werden sollen, da sie vor allem von der bestehenden Infrastruktur profitieren würden.

 

Alle Interessierten können sich bis zum 19.05.2023 an der Konsultation beteiligen. Die Kommission wird anschließend über die Ergebnisse der Konsultation berichten.

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