Wind im EEG 2021 – Die Möglichkeiten für Stadtwerke verbessern sich weiter

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​veröffentlicht am 1. März 2021

 

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Auch wenn die Umsetzung von Windkraftanlagen (WKA) ein komplexes und mit Risiken behaftetes Projekt darstellt, haben Stadtwerke in Verbindung mit Kommunen eine sehr vorteilhafte Position. Sie zeichnen sich durch Bürgernähe aus und können wie keine andere Institution Wertschöpfung aus der Windkraft für die Kommune erwirtschaften. Im Folgenden haben wir die Wertschöpfungsmöglichkeiten dargestellt und einen möglichen Weg zur Umsetzung skizziert.


Stadtwerke und Kommunen als Initiator für Windprojekte

Seit 2018 sind genehmigte Windprojekte Mangelware. Die Ausschreibungen sind dauerhaft unterzeichnet und die Gebote bei den Ausschreibungen, die die Förderung nach dem EEG festlegen, liegen meist beim zulässigen Höchstwert. Dies hat die Regierung dazu veranlasst im EEG 2021 einige neue Regelungen zu verabschieden, die durch verschiedene Maßnahmen diesen ungünstigen Zustand beenden sollen. Durch eine bevorzugte Bezuschlagung einer gewissen Quote von Südstandorten und die Einführung einer neuen Vergütungskategorie für Schwachwindstandorte werden diese gefördert. Ebenso wurde eine Zahlung an die Standortgemeinden einer Windkraftanlage verabschiedet.


Das Fazit der Novelle bezüglich Windkraft bleibt weiterhin: Wer ein genehmigtes Windkraft-Projekt hat, kann beträchtlich profitieren. Dies gilt insbesondere für Kommunen und die zugehörigen Stadtwerke. Neben vielen Profitmöglichkeiten haben diese durch ihre einzigartige regionale Position beste Möglichkeiten, ein Projekt zu realisieren. Durch ihre Kenntnis von und Verflechtung mit lokalen Strukturen und Akteueren sind sie optimal vernetzt – natürlich auch politisch. Als gewählte Vertreter der Bürger bzw. im Falle des Stadtwerks als Instrument, das sich oft im (partiellen) Eigentum der Kommune befindet, genießen Sie das Vertrauen, nicht zuletzt durch ihre Präsenz. Als regionaler Wirtschaftsfaktor in öffentlicher Hand sind die Gemeinwohlinteressen offensichtlich.


Dadurch können sie auch von wirtschaftlichen Instrumenten profitieren, die anderen nicht zur Verfügung stehen, wie beispielsweise Kommunalbürgschaften. Diese einzigartige Bündelung von Kompetenzen und
Möglichkeiten versetzt das Stadtwerk in eine grundlegend vorteilhafte Position bei der Umsetzung von Windprojekten.


Sie können, wie sonst kein anderer, Bürgerbeteiligung leben und dadurch einen wichtigen Baustein eines Windprojektes auf dem Weg zu einer erfolgreichen BImSch-Genehmigung setzen.

 

Windkraftprojekt Bürgerbeteiligung 

 

Profitmöglichkeiten

Kommunale Akteure haben neben den ökologischen Vorteilen auch große wirtschaftliche Anreize. Wer hier alle Register zieht, kann viel Geld für das Stadtwerk, die Kommune und schlussendlich immer auch für die Bürger erwirtschaften.

 

Auch ohne Beteiligung an dem Windpark gibt es folgende Erlösmöglichkeiten:

  1. Seit dem EEG 2021 gibt es die Möglichkeit für die WKABetreiber, eine Zahlung von 0,2 ct/kWh ohne Gegenleistung an die an eine WKA grenzenden Gemeinden zu zahlen, ohne die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. Diese Zahlungen bewegen sich in der Größenordnung von ca. 20.000 Euro pro Jahr und WKA.
  2. Pachtzahlungen: Befindet sich die Fläche der WKA auf kommunalem Grund ist dies ein Erlösstrom der einige 10.000 Euro pro Jahr und WKA einbringt. 
  3. Auch wenn die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Abschreibungen der ersten Jahre meist erst im letzten Viertel der Betriebsdauer anfallen, sind diese in der Größenordnung von ca. 100.000 Euro pro Jahr und WKA ein wesentlicher Faktor.

    Zudem bestehen bei Umsetzung bzw. Eigentümerschaft des Stadtwerks selbst folgende Optionen:
  4. Die sicherlich größte Möglichkeit, wirtschaftliche Vorteile aus dem Projekt zu ziehen, ist die Umsetzung des Projektes in Eigenregie – von der Projektierung bis zum Betrieb. Da dieser Schritt mit einem gewissen Risiko verbunden ist, gibt es hier viele Abstufungsmöglichkeiten. Diese gehen im – auf jeden Fall nicht zu empfehlenden – Extremfall bis zur kompletten Abgabe des Projektes. Dazu jedoch nachher noch mehr. Der Wert eines Windprojektes kann schnell in den Bereich mehrerer Millionen Euro gehen.
  5. Über Bürgerbeteiligungen kann eine attraktive Kapitalanlagemöglichkeit für Bürger geschaffen werden.
  6. Die Finanzierung über kommunalverbürgtes Darlehen lagert das Ausfallrisiko auf den kommunalen Bürgschaftsgeber aus. Damit werden jedoch Einnahmen aus der Avalprovision erzielt. In der Regel sinken durch diese Konstruktion auch die Finanzierungskosten und die Projektrendite an sich steigt.
  7. Eine Position, die oft in den Betrachtungen vernachlässigt wird, ist die Tatsache, dass der Betreiber des Windparks auch Zugriff auf die erzeugten Strommengen hat. Aktuell sichert das EEG die Erlöse. Doch zukünftig besteht die realistische Möglichkeit, dass die Strompreise steigen und somit durch anderweitige Stromvermarktung (sog. Power-Purchase-Agreements) eventuell sogar im direkten Umfeld eine alternative Vermarktung attraktiver wird (in diesem Bezug werden in anderen Ländern auch bereits Urban PPA – also direkte Stromlieferverträge zwischen Projekten und den Kommunen vereinbart). Diese Option hat man jedoch nur, wenn sich der Windpark im eigenen Besitz befindet und man somit über die Vermarktung des Stromes entscheiden kann.


Umsetzungsvarianten

Hat man beschlossen, ein Projekt zu initiieren, lohnt es sich auf jeden Fall eine Strategie für die Umsetzung zu entwickeln. Dies beinhaltet eine eingehende Analyse der Umsetzungsvarianten und der damit einhergehenden Chancen und Risiken. Wie schon erwähnt, ist die Auswahl groß und ein Kauf bzw. Verkauf von Projekten in jedem Projektstadium möglich. Ebenso ist eine Vielfalt an gesellschaftlichen Konstruktionen für die Umsetzung denkbar. Typische Zeitpunkte für Transaktionen sind:

  • Nach der Flächensicherung für die notwendigen Grundstücke
  • Nach Erhalt der BImSch-Genehmigung
  • Mit Baubeginn
  • Nach der Inbetriebnahme
  • Während des Betriebs der Anlage
  • Nach dem Ende des EEG-Vergütungszeitraums

 

Mit dem Projektfortschritt ändern sich die Risiken und daher ändert sich auch der Wert des Projekts bzw. die Rendite, die sich mit einem Verkauf erzielen lässt. Typischerweise sind die Risiken während Inbetriebnahme bzw. Beginn des operativen Betriebs am niedrigsten.


Während der Projektentwicklung, dem Bau und gegen Ende der technischen Betriebszeit steigt das Risiko. Um die Vielfalt an Möglichkeiten darzustellen, würden wir an dieser Stelle gerne einen aus unserer Erfahrung heraus vorteilhaften Ansatz zur Gewinnmaximierung und gleichzeitigen Risikominimierung darstellen.

 

  1. Projektentwicklung in Eigenregie
    Am Anfang der Projektentwicklung kann mit verhältnismäßig wenig Aufwand eine große Wertschöpfung erzielt werden. Durch die aktuell gute Datenlage von Windatlanten können mögliche Standorte ausgemacht werden, die Eigentümer identifiziert und (falls die Kommune nicht Eigentümerin ist) die Flächen gesichert werden. Gegebenenfalls wird hier sogar schon eine Windmessung und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
  2. Verkauf der Projektrechte mit einem Rückkaufsrecht (von einem Teil) der Anlagen
    Um das Risiko zu minimieren und mindestens einen Teil des eingesetzten Wagniskapitals zurückzuerhalten, werden je nach Risikopräferenzen zu einem gewissen Zeitpunkt die Projektrechte verkauft. Dies erfolgt jedoch unter der Maßgabe, dass man ein Rückkaufrecht für einen Teil der Anlagen zu gewissen Konditionen vorsieht.

    Der wirtschaftlich essenziellste Teil ist dabei die Fixierung einer Eigenkapitalrendite anhand derer sich der Kaufpreis des Projekts bestimmt. Somit werden die Risiken aus der weiteren Projektentwicklung auf den Entwickler übertragen und man kann sich die Rendite aus dem Betrieb der Anlagen sichern. Für beide Seiten
    lässt sich hieraus ein fairer Mechanismus etablieren. Aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, dass die  wesentlichen Verträge zumindest in vorläufiger Form vorliegen. Dies sind insbesondere die folgenden Verträge, da diese für die Betriebsphase wesentliche Parameter und somit auch Risiken festlegen:

    – Der Vertrag zum Rückkauf der WKA

    – Der Generalübernehmervertrag zwischen dem Projektentwickler und dem WKA-Hersteller
  3. Betrieb des Windparks
    Wurde nach einer positiven Projektprüfung ein Rückkauf zu den bereits definierten Bedingungen beschlossen, werden die WKA inklusive aller notwendigen Rechte (insbesondere Service- und Direktvermarktungsvertrag) zurückgekauft. Der Betrieb erfolgt nun in der Verantwortung der Stadtwerke.

 

Fazit

Speziell für Stadtwerke in Verbindung mit Kommunen sind die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung und die Erlösmöglichkeiten sehr vielfältig. Das Projektierungsrisiko kann durch geeignete Strategien geschickt ausgelagert werden, ohne zu viel der Rendite zu verlieren. Eine Untersuchung des Gemeindegebietes auf geeignete Standorte ist daher auf jeden Fall zu empfehlen. Ebenso ist aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen für Schwachwindstandorte eine Neubewertung von aus diesem Grund ad acta gelegten Projekten anzuraten. Im Weiteren wäre auch denkbar, sich in Windprojekte im Vertriebsgebiet einzukaufen –
sich somit die Strommenge mittelfristig zu sichern und perspektivisch durch ein Repowering des Standortes ggfs. sogar noch eine deutlich höhere Stromerzeugung zu ermöglichen.


Sie brauchen Unterstützung? Wir unterstützen Sie gerne in allen Belangen der Windkraft – wie Sie es gewohnt sind kompetent und aus einer Hand als Ihr Kümmerer vor Ort.

 

 

 

 

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