M&A Vocabulary - Experten verstehen: „Long Stop Date”

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​veröffentlicht am 19. Oktober 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

​In dieser Fortsetzungsreihe stellen Ihnen wechselnde M&A-Experten der weltweiten Niederlassungen von Rödl & Partner jeweils einen wichtigen Begriff aus der englischen Fachsprache des Transaktionsgeschäfts vor, verbunden mit Anmerkungen zur Verwendung. Hierbei geht es nicht um wissenschaftlich-juristische Exaktheit, linguistische Feinheiten oder erschöpfende Darstellung, sondern darum, das Grundverständnis eines Terminus zu vermitteln bzw. aufzufrischen und einige nützliche Hinweise aus der Beratungspraxis zu geben.

 

Transaktionen sind in der Regel zeitkritisch – Märkte können sich ändern, Wettbewerber können auf die Transaktionsaktivität aufmerksam werden und versuchen, diese zu behindern oder sich in diese hineinzudrängen, Mitarbeiter oder Partnerunternehmen wie Lieferanten und Abnehmer können ihre Geschäftsbeziehungen oder –bedingungen überdenken.


Insofern sind Transaktionsprozesse – insbesondere bei Bieterverfahren – einem strikten Zeitplan unterworfen, in dem für die wesentlichen Phasen wie Due Diligence, Abgabe eines verbindlichen Angebots, Verhandlung der Transaktionsdokumentation, Signing und Closing feste terminliche Vorgaben gemacht werden.


Diese üblicherweise recht enge zeitliche Taktung spiegelt sich in den Vertragsunterlagen wider, in denen für die Erfüllung der Conditions precedent/Closing Conditions und den Ablauf der Closing Procedure ein klarer Rahmen vereinbart wird. Dabei findet sich üblicherweise eine Regelung zum Long Stop Date: Dieses Datum markiert den spätesten Zeitpunkt zu dem die jeweilige Partei sämtliche der ihr obliegenden Verpflichtungen erfüllt haben muss oder sonstige, von Dritten zu erbringende Leistungen oder Erklärungen vorliegen müssen. Dies können sowohl die Bedingungen für die Durchführung des Closing sein, so z.B. Vorlage der Zustimmung einer Bank oder eines Vertragspartners zu der Transaktion (im Falle des Vorliegens von Change of Control Clauses in den Verträgen) als auch die Schritte, die zur rechtswirksamen Übertragung der Anteile erforderlich sind (z.B. eine Eintragung im Handelsregister oder eine kartellrechtliche Freigabe). Sollte das nicht bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt der Fall sein, enthält der Vertrag Regelungen zu einer Beendigung der Vereinbarung.


Grund für die Vereinbarung eines Long Stop Date ist, dass es aufgrund der oben genannten externen Umstände, die auf die von den Parteien erwarteten Effekte der Transaktion Einfluss haben können, für die eine oder andere der Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt unzumutbar sein kann, nach wie vor an die Verträge gebunden zu sein. Insbesondere im Falle der Unmöglichkeit der durch einen Dritten zu erfüllenden Voraussetzungen wäre ansonsten der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung der einzige Weg für die Parteien, sich von den vertraglichen Verpflichtungen der Transaktionsdokumentation zu lösen.


Dabei ist bei der Vereinbarung des Datums für den Long Stop Date zu erwägen, dass bei allem terminlichen Druck ausreichend Zeit bleibt, die Erfüllung sämtlicher der jeweiligen Voraussetzungen auch realistisch zu ermöglichen, führt doch eine Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen bei dem Verkäufer zu der Notwendigkeit, einen weiteren Käufer für die Zielgesellschaft zu finden und den gesamten Verkaufsprozess erneut zu durchlaufen (sofern es sich nicht um ein Bieterverfahren handelt und es dem Verkäufer gelang, den zunächst „unterlegenen“ Interessenten in einer Warteposition zu halten). Für den Käufer bedeutet dies, die verauslagten Kosten nicht mit einem erfolgreich akquirierten Projekt kombinieren zu können.


Insbesondere bei extern finanzierten Projekten ist dabei darauf zu achten, dass die Zeiträume und Bedingungen der einzelnen Vertragswerke eng aufeinander abgestimmt sind, um die unwillkommene Situation zu vermeiden, dass aufgrund des vorzeitigen Ablaufs eines Long Stop Date in den mit der Bank abgeschlossenen Vereinbarungen die Finanzierung für das Projekt, bei welchem nach wie vor der Long Stop Date noch nicht erreicht ist, wegfällt.


Diese Punkte sind auch bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob die Beendigung automatisch erfolgen soll, das heißt, dass der Long Stop Date als Eintritt einer auflösenden Bedingung konzipiert ist, oder ob nur der jeweiligen nicht säumigen Partei (bei extern zu erfüllenden Faktoren gegebenenfalls auch beiden Parteien) ein Recht eingeräumt wird, die Vertragsbeziehung durch einseitige Erklärung zu beenden. Gerade letztere Gestaltung bietet aus unserer Sicht einen größeren Entscheidungsfreiraum (gerade bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. der Corona-Pandemie, die zu einer erheblichen Verlängerung von Fristen führte) und ist somit einem Automatismus im Regelfall vorzuziehen.

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