M&A-Prozesse im Rahmen von Insolvenzverfahren

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von Björn Stübiger, Rödl & Partner München, und Henning Kürbis

zuletzt aktualisiert am 26. Juni 2019

 

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ging in den vergangenen Jahren tendenziell zurück. In 2017 sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen laut Creditreform von 21.560 auf 20.200, was einem Rückgang von 6,3 Prozent entspricht. Eine noch geringere Zahl an Unternehmensinsolvenzen wurde zuletzt im Jahr 1994 registriert (18.820) – damals noch unter der alten Konkursordnung. Im Vergleich zum bisherigen Höchststand der Unternehmensinsolvenzen (2003: 39.470) haben sich die Fallzahlen aktuell fast halbiert. Dennoch gab es in der jüngsten Vergangenheit eine Vielzahl von medienwirksamen Großinsolvenzen, wie z.B. Air Berlin, Beate Uhse oder Solarworld. Bei allen wurde mit M&A-Beratern oder Investmentbanken nach Investoren gesucht. Jedoch auch bei Insolvenzverfahren von kleinen und mittleren Unternehmen ist die Suche nach Investoren für eine übertragende Sanierung von großer Bedeutung. In einer Umfrage hat Rödl & Partner mehr als 80 der renommiertesten Insolvenzverwalter aus Deutschland zum Thema M&A in Insolvenzverfahren befragt.

  

 

  

Dienstleister und verarbeitendes Gewerbe überproportional häufig auf  Unterstützung von Insolvenzverwaltern  angewiesen

Die Ergebnisse aus der Umfrage lassen sich wie folgt zusammenfassen. Knapp 57 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, in den letzten drei Jahren bei jeweils jährlich 15 bis 30 Insolvenzverfahren zum Insolvenzverwalter bestellt worden zu sein. Fast ein Drittel der Befragten wurde sogar bei mehr als 30 Insolvenzverfahren zum Verwalter bestellt.

 
Die Unternehmen, für welche die Insolvenzverwalter bestellt wurden, sind zum überwiegenden Teil in der Dienstleistungsbranche (ca. 36 Prozent) und im verarbeitenden Gewerbe (ca. 29 Prozent) tätig. Nur 14 Prozent entfielen auf die Konsumgüterbranche.

  
Die befragten Insolvenzverwalter arbeiten häufig an kleinen Unternehmensinsolvenzen. 50 Prozent der von den Insolvenzverwalter betreuten insolventen Unternehmen haben nur einen Umsatz zwischen 1 Mio. Euro und 5 Mio. Euro erzielt, während ca. 28 Prozent der Unternehmen Umsätze zwischen 5 Mio. Euro und 15 Mio. Euro. generiert haben. Nur knapp über 7 Prozent der insolventen Unternehmen, die von den befragten Insolvenzverwaltern betreut wurden, erzielten Umsätze von mehr als 15 Mio. Euro.

 

M&A-Berater überzeugen durch hohe Erfolgsquoten bei übertragenen Sanierungen

Aus der Studie geht ebenfalls hervor, dass alle Umfrageteilnehmer in der Vergangenheit schon einmal einen M&A-Berater eingeschaltet haben. Für die Hälfte der Umfrageteilnehmer lag die Erfolgsquote für eine übertragende Sanierung bei 50 Prozent bis 75 Prozent, bei 21 Prozent sogar bei 75 Prozent bis 100 Prozent, was demnach den positiven Effekt des Einsatzes von M&A-Beratern unterstreicht.

 
Fast ein Drittel der befragten Insolvenzverwalter wurden sogar schon bei über zehn Insolvenzverfahren von M&A-Beratern unterstützt, 43 % immerhin noch bei bis zu zehn. Bei den befragten Insolvenzverwaltern handelt es sich demnach um sehr erfahrene Akteure auf ihrem Gebiet.

 

Insolvenzverwalter maximieren den Prozesserfolg durch Einbindung von M&A-Beratern

Der Hauptgrund, einen M&A-Berater zu engagieren, lag bei 57 Prozent der Befragten bei der Durchführung eines strukturierten und professionellen Verkaufsprozesses, welcher durch den Insolvenzverwalter in der Regel alleine nicht abgebildet werden kann. Zudem wurden die Maximierung des Verkaufserlöses unter gleichzeitig hoher Geschwindigkeit des Prozesses und die Transparenz für Gläubigergremien als Gründe genannt, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens M&A-Berater zu mandatieren.

 

 

Abbildung 1: Hauptgründe für die Mandatierung eines M&A-Beraters

  

Die Teilnehmer der Umfrage schätzen die Leistungen der beauftragten M&A-Berater äußerst positiv ein und vergaben zu 86 Prozent die Schulnote 2, die Schulnote 1 vergaben sogar 7 Prozent. Die befragten Insolvenzverwalter sind demnach sehr zufrieden mit den M&A-Beratern ihrer Wahl und bringen ihnen hohes Vertrauen entgegen.

 
Einstimmigkeit besteht bei der Frage, ob man bei zukünftigen Verfahren erneut einen M&A-Berater beauftragen würde. Alle befragten Insolvenzverwalter würden bei bevorstehenden Verfahren erneut M&A-Berater mandatieren und untermauern hiermit die hohe Bedeutung von Distressed M&A-Beratern für eine erfolgreiche Sanierung.

 
Das entscheidende Kriterium für die Auswahl des M&A-Beraters ist für 64 Prozent der befragten Insolvenzverwalter die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit und das Renommee bzw. der Track Record des Beratungsunternehmens. Weiterhin wurde die Qualität und das Preis-/Leistungs-Verhältnis genannt. Für Insolvenzverwalter ist also wichtig, dass M&A-Berater bereits Referenzen aus abgeschlossenen Insolvenz-M&A-Transaktionen haben und die Gebühren aufgrund der angespannten Unternehmenssituation angemessen ist.

 

 

 

Abbildung 2: Kriterien für die Auswahl des M&A-Beraters

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Insolvenzverwalter im Rahmen von Insolvenzverfahren gerne auf die Unterstützung von M&A-Beratern zurückgreifen. Alle Befragten haben schon einmal mit M&A-Beratern zusammengearbeitet und mandatieren diese sogar häufig und würden es wieder tun. Wichtig für Insolvenzverwalter ist ein strukturierter Verkaufsprozess sowie die Maximierung des Verkaufserlöses. Bei der Auswahl des Beraters ist sowohl die Reputation bzw. die Referenzen als auch der erfolgreiche Abschluss bisheriger gemeinsamer Projekte am wichtigsten. Künftig werden Insolvenzverwalter und M&A-Berater demnach weiterhin eng zusammenarbeiten, um optimale Lösungen für insolvente Unternehmen zu finden.

Kontakt

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Björn Stübiger

Diplom-Betriebswirt (BA)

Partner

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