Wirtschaftsstandort Madeira

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veröffentlicht am 14. September 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 
Madeira, die malerische Blumeninsel im Atlantischen Ozean, ist nicht nur für Urlauber interessant. Auch als Wirtschaftsstandort hat sich die Insel mit ihrer Freihandelszone einen Namen gemacht. Mit reizvollen Steuervorteilen, Zugang zum Europäischen Binnenmarkt sowie einer guten Infrastruktur, bietet Madeira neben bezaubernden Steilküsten und türkisblauem Meer auch attraktive Voraussetzungen für Auslands­investitionen. 
 

Madeira ist eine portugiesische Inselgruppe mit etwa 250.000 Einwohnern auf einer Fläche von ca. 800 qkm, die sich über mehrere Inseln verteilt. Politisch seit 1976 eine autonome Region (Região Autónoma da Madeira), galt dieser Teil Portugals, der fast 1000 km südwestlich von Lissabon vor der Küste Afrikas gelegen ist, lange als strukturschwache Region.

 

Um Unternehmensansiedlungen zu unterstützen, hat Portugal deshalb im Jahr 1987 die Freihandelszone Madeira ins Leben gerufen, die durch eine Absenkung der Körperschaftssteuer zur wirtschaftlichen Entwick­lung der Region beigetragen hat und auch heute noch attraktive Vorteile für Investoren bietet.

  

Das International Business Center of Madeira

Die Freihandelszone wird in Form einer privaten Gesellschaft, der Sociedade de Desenvolvimento da Madeira S.A. bzw. englisch „International Business Center of Madeira” (im Nachfolgenden IBCM) organisiert, die die Gewährung der Steuervorteile beschließt. Sie wird wiederum durch ein Zusammenspiel der Regionalregierung sowie der zuständigen Steuerbehörden reguliert.

 

Das IBCM findet seine Wurzeln in dem portugiesischen Gesetzesdekret 500/80, das im Jahr des Beitritts Portugals in die Europäische Union verabschiedet wurde und im Einklang mit Art. 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Nachfolgenden AEUV) steht. Auf Grundlage von Art. 349 AEUV erlaubt die Europäische Union spezifische Maßnahmen zur Förderung der lokalen Wirtschaft in bestimmten Regionen (Madeira wurde in dem Zusammenhang benannt) und erkennt dabei Maßnahmen der Steuerpolitik als Mittel der staatlichen Wirtschaftsförderung ausdrücklich an. Aufgrund dieser europarechtlichen Regelung unterscheidet sich Madeira von den sog. Steuer-Oasen.

 

Weitere Rechtsgrundlagen findet das IBCM in einer Vielzahl von Gesetzen in den Bereichen Lizenzierung, Gründung und Betrieb von Unternehmen sowie Regelungen zu Trusts, Steuern und wirtschaftlichen Anreizen. Die Steuervorteile werden nach dem aktuellen Gesetzesstand bis mindestens in das Jahr 2027 gewährt.

 

Steuervorteile im Rahmen des International Business Center of Madeira

Der Kern und wesentliche Anreiz des IBCM besteht in einer Absenkung des Körperschaftssteuersatzes (portugiesisch: Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas). Unternehmen, die die Voraussetzungen des IBCM erfüllen, werden seit dem Jahr 2013 mit einem bevorzugten reduzierten Steuersatz in Höhe von 5 Prozent besteuert (davor bestand auf der Insel eine Steuerfreizone). Im Vergleich beträgt der reguläre Körperschaftssteuersatz auf Madeira derzeit 14,7 Prozent, auf dem portugiesischen Festland 21 Prozent.

 

Daneben winken Unternehmen mit Sitz bzw. wirtschaftlicher Vertretung auf Madeira in verschiedenen Bereichen Steuerfreiheit und Steuerreduzierungen. So profitieren u.a. nicht ansässige Gesellschafter von Madeiras IBC-Gesellschaften von einer vollständigen Befreiung von der Quellensteuer auf Dividendenüber­weisungen sowie in Fällen von Veräußerungserlösen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Ferner sind Trusts vollständig von der Dividendenbesteuerung aus Aktien, Lizenzgebühren oder Zinsen auf Einlagen befreit.

 

Die Steuervorteile werden bis zu einer Höchstgrenze gewährt, die prozentual anhand der jährlichen Bruttowertschöpfung, der jährlich anfallenden Arbeitskosten oder dem Jahresumsatz bestimmt wird.

 

Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerbegünstigung

Um von dem niedrigen Steuersatz profitieren zu können, müssen Unternehmen die Voraussetzungen für die Aufnahme in das IBCM erfüllen. Das setzt das Erfüllen bestimmter Kriterien voraus, die an den Firmensitz sowie die Geschäftstätigkeit anknüpfen.

 

Wesentliche Voraussetzung sind neben dem Sitz bzw. einer wirtschaftlichen Vertretung des Unternehmens auf Madeira Investitionen i.H.v. mindestens 75.000 EUR innerhalb von zwei Jahren ab Firmengründung (entfällt bei Schaffung von mindestens sechs Arbeitsplätzen) bzw. alternativ die Schaffung einer bestimmten Anzahl von lokalen Arbeitsplätzen, gestaffelt nach der Höhe des Gesellschaftsgewinns.

 

Die Gründung eines Unternehmens in Portugal ist für europäische Staatsbürger unproblematisch möglich. Als Rechtsformen nach portugiesischem Recht stehen in diesem Zusammenhang die Aktiengesellschaft (Sociedade Anónima, kurz: S.A.), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade Limitada, kurz: Lda.) sowie eine Zweigniederlassung oder Holding-Gesellschaft (in Form einer S.A. oder Lda.) zur Verfügung.

 

Die Steuervergünstigung steht dabei verschiedenen, in dem portugiesischen Gesetz über Steueranreize aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten offen. Beispielhaft können Handelsgeschäfte, Beratungsdienstleistungen, Exportgeschäfte sowie das Halten von Beteiligungen durch eine portugiesische Holdinggesellschaft genannt werden. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Branchen (u.a. Landwirtschaft und Fischerei) sowie bestimmte unternehmensinterne Geschäfte.

 

Voraussetzung ist in jedem Fall ein vorausgegangener Antrag in portugiesischer Sprache mit Angabe aller relevanten Informationen zu Gesellschaft und Geschäftstätigkeit sowie darauf folgend die Erteilung einer entsprechenden Lizenz durch das IBCM.

 

Madeira als attraktiver Investitionsstandort

Madeira hat lange ein Randdasein geführt. Dabei bietet die Insel Investoren auch über die Steuerbegünsti­gungen hinaus ein attraktives Geschäftsumfeld. Unternehmen mit Firmensitz auf Madeira können nicht nur auf ein Reservoir an gut ausgebildeten Mitarbeitern und eine gute Infrastruktur, u.a. mit internationalem Flughafen in der Hauptstadt Funchal, zurückgreifen.

 

Investoren in Portugal profitieren außerdem von einem hohen Maß an Rechtsstaatlichkeit - das Land nimmt in dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International weltweit Platz 29 von 180 ein.  Madeira ist als Teil des portugiesischen Hoheitsgebietes vollständig in das portugiesische und europäische Rechtssystem integriert und gewährleistet freien Zugang zum Europäischen Binnenmarkt. Die Teilhabe am grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr ist durch die wirtschaftlichen Grundfreiheiten in der Europäischen Union (freier Warenverkehr, freier Personenverkehr, Dienstleistungsfreiheit sowie Kapitalverkehrsfreiheit) sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen gewährleistet.

 

Grenzüberschreitende Sachverhalte können dabei durch verschiedene bilaterale Abkommen, bspw. in steuerlicher Sicht durch das Deutsch-Portugiesische Doppelbesteuerungsabkommen sachgerecht behandelt werden.


Rödl & Partner – Ihr Erfolgsbegleiter für Investitionen in Portugal

Unsere Präsentation gibt Ihnen einen Überblick über den Wirtschaftsstandort Madeira und dient damit einer ersten Information mit Blick auf die steuerlichen Anreize. Gerne beraten wie Sie individuell über Chancen und Perspektiven für Sie und Ihr Unternehmen in Portugal.

 

 

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