Missbrauch bei Abmahnungen

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Massenabmahnungen können für deren Urheber zum Eigentor werden. Ein Gericht hat nun eine Abmahnwelle wegen Rechtsmissbrauchs gestoppt. Dies könnte dazu beitragen, solches Gebaren einzudämmen.
 
So hatte sich ein Nürnberger Unternehmen das im Vorfeld nicht gedacht: Die IT-Firma hatte innerhalb von acht Tagen 199 vermeintliche Mitbewerber wegen fehlerhafter Angaben zum Impressum auf deren Facebook-Seiten abgemahnt. Das war zu viel. Aufgrund von mehreren Indizien hielten Richter des Nürnberger Oberlandesgerichts diese „Abmahnwelle“ für rechtsmissbräuchlich. Das Unternehmen hatte in zwei der Fälle Unterlassungsklage erhoben. Diese hat das Gericht nunmehr als unzulässig abgewiesen…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-missbrauch-bei-abmahnungen/9261710.html.

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Dr. Ralph Egerer

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