Deadline rückt näher: Fristende für die jährliche persönliche Einkommensteuererklärung 2022

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​veröffentlicht am 23. Mai 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Im Februar 2023​ veröffentlichte die Staatliche Steuerverwaltung (STA) die Bekanntmachung Nr. 3/2023 über relevante Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einreichung der jährlichen persönlichen Einkommensteuererklärung 2022 (IIT-Jahressteuererklärung). Die Frist für die Deklaration endet am 30. Juni 2023. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte der Bekanntmachung Nr. 3 zusammengefasst.

In welchen Fällen ist die IIT-Jahressteuererklärung für 2022 notwendig?

Es besteht eine Verpflichtung zur Einreichung der jährlichen Steuererklärung für Steuerpflichtige, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
  • Der Steuerpflichtige hat zu viel Einkommensteuer (IIT) für das konsolidierte Einkommen gezahlt und möchte eine Steuererstattung beantragen.
  • Das jährliche Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen übersteigt RMB 120.000 und es wurden mehr als RMB 400 unterzahlt.
  • Der Steuerpflichtige hat zu wenig IIT für das konsolidierte Einkommen gezahlt, beispielsweise aufgrund einer fehlerhaften Berechnung oder Deklaration des konsolidierten Einkommens oder weil der Steuerabzugsverpflichtende (Withholding Agent) die Steuerzahlung nicht gesetzeskonform erfüllt hat.

Steuerpflichtige sind von der Deklarationspflicht befreit, wenn sie im Jahr 2022 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Vorauszahlung der IIT geleistet haben und einer der folgenden Umstände vorliegt:
  • Der Steuerpflichtige hat IIT unterzahlt, aber das Gesamteinkommen übersteigt RMB 120.000 nicht.
  • Der unterzahlte Steuerbetrag übersteigt nicht RMB 400.
  • Der bereits im Voraus (monatlich) gezahlte Betrag der IIT entspricht dem Betrag der insgesamt deklariert werden muss.
  • Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen für eine Steuererstattung erfüllen, aber keinen Steuererstattungsantrag stellen möchten.

Die Deklaration kann auf verschiedene Arten erfolgen:
  • über die mobile Einkommensteuer-App und
  • über die Website der Steuerbehörde
  • Alternativ kann die Steuererklärung auch per Post oder am Schalter der Steuerbehörde eingereicht werden.

Änderungen bei der Jahreserklärung 2022

Grundsätzlich folgt die Jahressteuererklärung für 2022 dem Rahmen der IIT-Jahressteuererklärungen 2019-2021, enthält jedoch zwei neue steuerlich absetzbare Posten.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende neue Steuerfreibeträge:
  • Ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von RMB 1.000 pro Monat pro Kind für ein Elternteil oder RMB 500 pro Monat pro Kind für beide Elternteile für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
  • Qualifizierte Beiträge für private Rentenversicherungen können pro Person mit RMB 12.000 pro Jahr berücksichtigt werden.

Zusätzlich wird die Registrierungspflicht für Anreize in Form von Aktien oder Anteilen (einschließlich Aktien ausländischer Unternehmen für inländische Arbeitnehmer) und Geldprämien für technologische und wissenschaftliche Leistungen unterstrichen.

Berechnung der zu zahlenden oder zu erstattenden IIT im Rahmen der IIT-Jahressteuererklärung 2022

Die Berechnung der zu zahlenden oder zu erstattenden IIT im Rahmen der Jahressteuererklärung 2022 erfolgt anhand der konsolidierten Einkünfte (z.B. Löhne und Gehälter, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Lizenzgebühren und sonstige Einkünfte). Die Formel für die Berechnung sieht wie folgt aus:

Zu zahlende oder zu erstattende IIT = [(Konsolidiertes Einkommen – RMB 60.000 - spezielle Steuerfreibeträge - spezifische zusätzliche Steuerabzüge - andere gesetzlich festgelegte Abzüge - qualifizierte wohltätige Spenden) × geltender Steuersatz - Schnellabzug] - im Voraus gezahlte IIT für 2022

Der Steuerpflichtige oder die mit der Deklaration beauftrage Stelle ist verpflichtet, die mit der Deklaration zusammenhängende Informationen z.B. Freibeträge und Abzüge) für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Ende des Deklarationszeitraums aufzubewahren.

Zuständige Steuerbehörden 

Die Zuständigkeit der Steuerbehörde hängt von den individuellen Umständen ab. Steuerpflichtige können zwischen folgenden Deklarationsmethoden wählen:
  • Selbstdeklaration;
  • Deklaration im Namen des Steuerpflichtigen durch den Arbeitgeber;
  • Beauftragung eines Bevollmächtigten (z.B. Steuerberater).

Erfolgt die Deklaration durch den Steuerpflichtigen selbst, wird die Meldung über die für den Arbeitgeber zuständigen Steuerbehörde abgegeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere Arbeitgeber, kann der Steuerpflichtige frei entscheiden, bei welcher Behörde die Deklaration durchgeführt wird. Im Fall, dass der Steuerpflichtige keinen Arbeitgeber hat, ist die Steuerbehörde des Wohnsitzes oder des Ortes der Haupteinkommensquelle zuständig. Wenn die Deklaration vom Arbeitgeber im Namen des Steuerpflichtigen durchgeführt wird, muss der Arbeitgeber dies bei seiner zuständigen Steuerbehörde melden.

Unsere Empfehlung

Steuerpflichtige sollten anhand der genannten Kriterien eine Selbsteinschätzung vornehmen, ob eine Jahreserklärung erforderlich ist. In einem zweiten Schritt können dann eventuell notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Die könnte beispielsweise der Fall sein, wenn steuerfreie Abzüge ergänzt oder zusätzlich geltend gemacht werden können, die in den monatlichen Steuerdeklarationen nicht berücksichtig wurden. Bei ausländischen Arbeitnehmern sollten alle steuerfreien Abzüge (wie Miete, Kindererziehung etc.) als steuerfreies Einkommen angegeben werden. Wenn Einkünfte aus verschiedenen Kategorien vorliegen (z.B. Löhne und Gehälter, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Lizenzeinnahmen oder sonstige Einkünfte), müssen diese in der IIT-Jahressteuererklärung zusammengefasst und die IIT neu berechnet werden.

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