Effiziente Unternehmensverlegung in China „als Eine Sache“: Neue Leitlinien und praktische Umsetzung

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20. Juni 2025 | Lesedauer ca. ​​3 Min​uten


In den letzten Jahren haben die Herausforderungen der Marktwirtschaft den Bedarf an Unternehmensverlegungen zwischen verschiedenen Regionen in China deutlich erhöht. Bisher waren solche Verlegungen jedoch mit komplexen Verfahren, hohem Zeitaufwand und wiederholter Dokumenteneinreichung verbunden.

​​Um diese Hürden zu beseitigen, haben die Staatliche Marktüberwachungsbehörde (AMR), das Ministerium für HR und Sozialversicherung, das Ministerium für Wohnungsbau und städtische Entwicklung sowie die nationale Steuerbehörde gemeinsam die „Leitlinien zur Förderung einer effizienten ‚Eine Sache‘ Abwicklung der Registrierung bei Unternehmensverlegungen“ (im Folgenden „Leitlinien“) veröffentlicht. Ziel ist es, durch vereinfachte Verfahren und verbesserte Behördenkooperation das Geschäftsumfeld zu optimieren. In der Praxis stellen wir teilweise bereits die Umsetzung der Leilinien fest.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien

Mit diesen Leitlinien sollen folgenden Ziele erreicht:
  • Bündelung der Verfahren: Bisher separate Prozesse wie Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung, Wohnungsfonds und Steuer werden zu einem einzigen Vorgang zusammengefasst.
  • Einheitliche Anlaufstelle: Die Marktüberwachungsbehörde (AMR) übernimmt die Federführung und leitet Daten an andere Behörden weiter, um Doppelarbeit zu vermeiden.
  • Digitalisierung: Die Verlegungsregistrierung soll vollständig online über die nationale Plattform abgewickelt werden.
  • Provinzübergreifende Koordination: Ein neuer Mechanismus regelt die Zusammenarbeit zwischen den Behörden am alten und neuen Standort.
  • Vereinfachte steuerliche Ummeldung: Unternehmen müssen sich am alten Standort lediglich steuerlich abmelden, ohne eine aufwändige Liquidation durchzuführen.

Praktische Umsetzung: Beispiel Gewerbelizenz und Steuerwohnsitz

Gemäß den Leitlinien läuft die Verlegung wie folgt ab: Das Unternehmen stellt den Verlegungsantrag bei AMR des neuen Standorts. Die AMR des neuen Standorts übermittelt online eine „Genehmigung zur Verlegungsübernahme“ an die AMR des alten Standorts – das Unternehmen muss nicht mehr selbst aktiv werden. Die AMR des alten Standorts hat 30 Tage Zeit, die Unterlagen zu übermitteln. Sobald die elektronischen Dokumente vorliegen, kann die Registrierungsänderung bereits erfolgen, auch wenn die physischen Unterlagen noch nicht eingetroffen sind. Beide Behörden dürfen die Verlegung nicht unnötig verzögern, sofern keine gesetzlichen Hindernisse bestehen. Nach Abschluss der Verlegung informiert die AMR automatisch die Steuerbehörde, die dann ihrerseits einen „One-Stop-Service“ für die steuerliche Ummeldung anbietet.

Bis Ende Juli 2025 soll das System zur Datenübertragung zwischen den Provinzen vollständig implementiert sein. Bis dahin dürfen Verlegungsgenehmigungen auch noch per Post übermittelt werden.

Praktische Erfahrungen und Herausforderungen

Erste Erfahrungen zeigen, dass die Verlegung über Provinzgrenzen hinweg deutlich schneller abläuft. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine im April 2025 eingeleitete Verlegung dauerte weniger als zwei Monate, bis die neue Gewerbeberechtigung erteilt wurde  – trotz kleinerer Verzögerungen durch vergessene Stempel oder mangelnde Erfahrung der Behörden.

Dennoch gibt es noch Herausforderungen und Verbesserungsbedarf:
  • Die Stabilität des Datenaustauschs zwischen den Behördenplattformen muss gewährleistet sein.
  • Schulungen für Bearbeiter der Behörden sind notwendig, um regionale Unterschiede in der Umsetzung zu vermeiden.
  • Es gibt noch viele Schritte, die nicht miteinander verknüpft sind, sodass Unternehmen sich an die zuständigen Abteilungen wenden müssen, um Probleme zu lösen, insbesondere bei der Änderung von Bankkonten.

Ausblick und Vorschlag

Die Leitlinien markieren einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung von Unternehmensverlegungen und der Reduzierung von Bürokratie zu Gunsten der Unternehmen. Langfristig soll die Reform die Mobilität von Unternehmen erhöhen, die Marktaktivität stärken und einen einheitlichen nationalen Markt fördern.

Unternehmen sollten dennoch eine gründliche Planung vornehmen, insbesondere auch bei der Umstellung von Bankkonten, um ihren Zahlungsverkehr und ihre Finanzströme nicht zu gefährden.

Mit der weiteren Digitalisierung und verbesserten Behördenkooperation wird die Unternehmensverlegung künftig noch effizienter werden – ein großer Gewinn für die Wirtschaft in China.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Xiaomei Fu, LL.M.

Legal Counsel

Partnerin

+86 21 6163 5366

Anfrage senden

Contact Person Picture

Ralph Koppitz

Rechtsanwalt

Partner

+86 21 6163 5328

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu