Praxis ausländischer Gesellschafterdarlehen in China

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20. Juni 2025 | Lesedauer ca. ​​3 Min​uten


Viele ausländische Unternehmen möchten ihre chinesischen Tochtergesellschaften durch Gesellschafterdarlehen finanzieren, insbesondere wenn sie keinen Zugang zu lokalen Bankkrediten haben. Aufgrund der strengen Devisenkontrollen in China ist allerdings die Finanzierung über ausländische Gesellschafterdarlehen in China komplizierter als vermutet, insbesondere für diejenigen, die erstmalig ein solches Gesellschafterdarlehen beantragen.

Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Probleme, die bei der Gewährung der Darlehen durch ausländische Gesellschafter in China zu beachten sind.

Registrierung von Auslandsdarlehen

In China müssen ausländische Gesellschafterdarlehen zunächst bei der staatlichen Devisenkontroll-behörde (the „State Administration of Foreign Exchange, SAFE“) angemeldet werden. Das kann je nach lokaler Zuständigkeit ein bis zwei Monate oder auch u.U. länger dauern. Aus diesem Grund sollte das Unternehmen sich frühzeitig um die Einrichtung eines Darlehenskontos bei der entsprechenden Bank kümmern, denn dieses Konto ist Voraussetzung für die spätere Zahlung.

Beschränkungen für Auslandsdarlehen

Zurzeit bestehen zwei Berechnungswege, die die die Vergabe von ausländischen Gesellschafterdarlehen beschränken:
  1. Nach den bisherigen und weither hin geltenden Vorschriften können ausländische Unternehmen ihren chinesischen Tochtergesellschaften ein Gesellschafterdarlehen bis zur Höhe der Differenz der Gesamtinvestitionssumme und des Stammkapital gewähren (sogenannte „Borrowing Gap“ Methode). Diese Berechnung hat allerdings zur Folge, dass bei einem niedrigen Stammkapital die Finanzierungsmöglichkeiten durch solche Gesellschafterdarlehen sehr begrenzt sind.
  2. ​Seit einiger Zeit gibt es darüber hinaus noch eine weitere Methode, die sogenannte Nettovermögensmethode. Um Unternehmen, die nur über ein geringeres Stammkapital verfügen es zu ermöglichen, mehr Kredite von ausländischen Kreditgebern aufzunehmen, legt dieser Modus fest, dass der maximale Betrag für Auslandsdarlehen bis zum 3,5-fachen des Nettovermögens der Gesellschaft betragen darf. Dabei bezieht sich das Nettovermögen in aller Regel auf den Bilanzwert des letzten vorangehenden Geschäftsjahres und wird von der lokalen Bank der Gesellschaft überprüft. Es ist zu beachten, dass der Berechnungsindex durch die Devisenkontrollbehörden von Zeit zu Zeit angepasst werden kann. Die letzte Aktualisierung erfolgte auch erst Anfang 2025 und trat dann ab Januar 2025 in Kraft. Es ist gut möglich, dass sich auch zukünftig die behördlichen Vorgaben zur Berechnung relativ kurzfristig ändern. 

Besonderer Hinweis

Hochtechnologieunternehmen und Firmen, die in der Pilot-Freihandelszone angesiedelt sind, können möglicherweise von günstigeren und flexibleren Auslandsdarlehenslimits profitieren.

Festlegung der Zinsensätze

Gleichwohl der gesetzlichen Beschränkungen gelten auch für Gesellschafterdarlehen die steuerlichen Verrechnungspreisregeln. Die Zinsensätze müssen dementsprechend marktüblich sein und nach dem Fremdvergleichsgrundsatz festgelegt werden. Darüber haus gilt, wenn das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital 2:1 übersteigt, kann der überschüssige Zinsanteil möglicherweise nicht mehr als steuerliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Auswirkungen

Zinszahlungen von chinesischen Darlehensnehmern an deutsche Gläubiger unterliegen der chinesischen Mehrwertsteuer in Höhe von 6 Prozent und der chinesischen Quellensteuer in Höhe von 10 Prozent. Die sechsprozentige Mehrwertsteuer kann dabei aktuell nicht durch die chinesischen Kreditnehmer als Vorsteuer geltend gemacht werden, sondern ist als Finanzierungskosten aufwandserhöhend.

Allerdings soll entsprechend den geplanten Änderungen durch das neue chinesische Mehrwertsteuer-gesetz, die Mehrwertsteuer auf Zinsen zukünftig als Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Regelungen sollen schon ab 2026 in Kraft treten – allerdings stehen die konkreten Umsetzungsrichtlinien hierzu noch aus. Diese werden bis Jahresende 2025 erwartet.

Unsere Vorschläge

​Für ausländisch investierte Unternehmen in China ist es wichtig, die Vorschriften einzuhalten. Für Auslandsdarlehen ist die offizielle Registrierung bei der SAFE zwingend. Außerdem muss ein passendes Modell für die Begrenzung ausländischer Kredite ausgewählt und der Zinssatz für Gesellschafterdarlehen auf einen fairen Marktwert festgelegt werden. Für bestimmte Gesellschafterdarlehenszinsensätze, die deutlich über dem LPR-Zinssatz liegen, empfiehlt es sich, eine Benchmarking-Studie und interne Unterlagen zu erstellen, um spätere Probleme im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen zu vermeiden.

Wenn Unternehmen ab 2026 ausländische Gesellschafterdarlehen aufnehmen möchten, sollten sie die Umsetzung des neuen Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf die sechsprozentige Mehrwertsteuer-​​gutschrift genau im Auge behalten.​

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