Gemeinsame Steuerprüfungen durch acht chinesische Behörden in 2025

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 14. November 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten

Die chinesischen Steuerbehörden haben kürzlich eine neue Initiative zur Bekämpfung von Steuerdelikten angekündigt.

Die staatliche Steuerverwaltung arbeitet dabei mit sieben weiteren Behörden zusammen – darunter das Ministerium für öffentliche Sicherheit, die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, der Bankensektor, der Zoll, die staatliche Marktregulierungsbehörde und die staatliche Devisenverwaltung – um gemeinschaftliche Ermittlungen durchzuführen und gegen Steuerdelikte streng vorzugehen.

Kooperationsmechanismen der Behörden

Die Zusammenarbeit der Behörden basiert auf drei Eckpfeilern:

1. Umfassender Datenaustausch

Der Kern des Golden Tax Phase IV liegt in der „digitalisierten Besteuerung”, die eine vollständige Integration von Informationen aus verschiedenen Bereichen wie Steuern, Banken, Zoll, Marktregulierung und Devisenkontrolle ermöglicht. Im Golden Tax IV-System werden Informationen wie Rechnungen, Zahlungseingänge, Überweisungen, Sozialversicherungsdaten von Mitarbeitern und Kapitalveränderungen miteinander abgeglichen. Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann das System automatisch Prüfhinweise auslösen.

2. Abgestimmte Verwaltungsmaßnahmen

Die beteiligten Institutionen verfolgen eine abgestimmte Vorgehensweise, die administrative Überprüfungen, strafrechtliche Ermittlungen, juristische Verfahren, Vermögenssicherungsmaßnahmen und devisenrechtliche Kontrollen umfasst. Die Ermittlungen können sich dabei über unmittelbar beteiligte Unternehmen hinaus auch auf deren Geschäftspartner und unterstützende Dienstleister erstrecken.
   

3. Schwarze Liste und gemeinsame Strafmaßnahmen

Unternehmen, die aufgrund von Verstößen auf eine schwarze Liste gesetzt werden, sehen sich mit Strafmaßnahmen aller beteiligten Behörden konfrontiert. Mögliche Maßnahmen können Beschränkungen bei der Kreditaufnahme, der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Konsumbeschränkungen für verantwortliche Personen und auch strengere Grenzkontrollen umfassen.

Im Fokus: Neun Unternehmenskategorien, die einer besonderen Überwachung unterliegen

Unter dieser erweiterten Aufsicht stehen insbesondere folgende neun Unternehmenskategorien im Fokus:

I. Unternehmen mit anhaltenden Verlusten

Unternehmen, die über drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre Verluste ausweisen, praktisch keine Körperschaftsteuer zahlen, aber dennoch hohe Betriebsausgaben für Vertrieb, Verwaltung, Finanzen und andere Bereiche aufweisen und ihren Betrieb fortsetzen, gelten als ungewöhnlich. 

II. Unternehmen mit ungewöhnlichen Lagerbeständen

Unternehmen, bei denen ein Missverhältnis zwischen Einkäufen und Verkäufen besteht oder die über langjährige Vorsteuerguthaben verfügen, können bei den Steuerbehörden den Verdacht auf potenziellen Rechnungsbetrug oder verschleierte Einkünfte wecken.
  • Indikator 1: (Lagerbestand am Ende des Berichtszeitraums – Umsatz des laufenden Jahres) ÷ Umsatz des laufenden Jahres > 50 Prozent
  • Indikator 2: Die Lagerbestände stehen in keinem Verhältnis zum Betriebsumfang und den Branchenmerkmalen
  • Indikator 3: Der Lagerbestand ist übermäßig hoch und abnormal

III. Unternehmen im Grenzbereich von Steuervergünstigungen

Im Fokus steht künstliche Steuerung von Umsätzen oder Gewinnen, um gerade noch unter Schwellenwerten für Steuervergünstigungen zu bleiben. Dies betrifft insbesondere Unternehmen mit Umsätzen knapp unter der Grenze für die Mehrwertsteuerpflicht oder Gewinnen knapp unter dem Körperschaftsteuer-Schwellenwert.
  1. Warnung bei geringfügigen Mehrwertsteuervergünstigungen - Indikator: Quartalsumsatz konstant zwischen 250.000 und 300.000 Renminbi Yuan.
  2. Warnung bei geringfügigen Gewinnvergünstigungen für kleine Unternehmen - Indikator: Steuerpflichtiges Einkommen zwischen 2,7 Millionen und 3 Millionen Renminbi Yuan.
  3. Warnindikator für Forschungs- und Entwicklungsausgaben: Schwankungsrate der Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Verhältnis zum Gesamtgewinn >20 Prozent

IV. Briefkastenfirmen

Unternehmen, die kurz nach der Gründung für wenige Monate intensiv Rechnungen ausstellen und anschließend abgemeldet werden oder verschwinden, sind klassische Ziele von Betrugsermittlungen.

V. Einzelunternehmen mit kurzer Aktivitätsdauer

Einzelunternehmen, die unmittelbar nach der Registrierung Rechnungen in Höhe der steuerlichen Schwellenwerte ausstellen und sich kurz darauf abmelden, werden genau geprüft.

VI. Unternehmen mit auffälligen Exportsteuerrückerstattungen

Der Zoll arbeitet eng mit den Steuer- und Devisenbehörden zusammen, um Praktiken wie Scheinexporte, die Überbewertung von Exportwaren oder das Fälschen von Warenkategorien zu höheren Rückerstattungssätzen zu unterbinden.

VII. Unternehmen mit unplausiblen Ertrags-Kosten-Relationen

Extreme Diskrepanzen zwischen Erträgen und Aufwendungen, die nicht durch das Geschäftsmodell gerechtfertigt werden können, lösen Steuerprüfungen aus, insbesondere wenn die Vorsteuersteigerung um mehr als 20 Prozent über der Umsatzsteuersteigerung liegt. Dies gilt sowohl für überhöhte Aufwendungen als auch für nicht ausgewiesene Erträge.

VIII. Unternehmen mit inkonsistenten Einkaufs- und Verkaufsdaten

Unstimmigkeiten in der Warenwirtschaft, wie beispielsweise der Einkauf einer Warenkategorie bei Verkauf einer anderen, oder ungewöhnlich stark schwankende Vorsteuer- und Umsatzsteuerbeträge sind Warnsignale.

IX. Unternehmen mit auffälligen Jahresabschlüssen

Bestimmte Kennzahlen in Jahresabschlüssen, die Unternehmen bei der Steuerbehörde einreichen, können bei Auffälligkeiten zu Steuerprüfungen führen. Dazu zählen beispielsweise ungewöhnlich hohe Forderungsbestände, übermäßige Verbindlichkeiten oder auffällige Veränderungen von Positionen wie Anzahlungen.
  • Indikator 1: (Forderungen + sonstige Forderungen + geleistete Anzahlungen) ÷ Gesamtvermögen > 30 Prozent
  • Indikator 2: (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen + sonstige Verbindlichkeiten + erhaltene Anzahlungen) ÷ Gesamtvermögen > 30 Prozen
  • Indikator 3: Saldo der geleisteten Anzahlungen / Betriebserträge > 20 Prozent
  • Indikator 4: Neue Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr übersteigen 80 Prozent der Betriebserträge

Fazit

Vor dem Hintergrund der Initiative des Golden Tax Phase IV-Systems, die eine „digitalisierte Besteuerung“ und eine intensivierte behördliche Zusammenarbeit fördert, ist die Einhaltung steuerlicher Compliance-Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Unternehmen, die den genannten Kategorien entsprechen, wird empfohlen, umgehende Selbstprüfungen durchzuführen, um potenzielle Steuerunregelmäßigkeiten oder -fehler umgehend zu identifizieren und gegebenenfalls Korrekturen einzuleiten. Auf diese Weise können die Steuerrisiken und die sich daraus ergebenden Steuerverbindlichkeiten reduziert werden. Proaktive Maßnahmen sind der beste Weg, um Risiken in diesen Bereichen zu minimieren.

Sollte Ihr Unternehmen diesbezüglich Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen! Wir helfen Ihnen weiter.​​​

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