Editorial

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Die Turbulenzen der letzten Wochen haben zur vorzeitigen Aufkündigung der Koalitionsregierung, der Bestellung einer Expertenregierung und zur Ausschreibung von Neuwahlen Ende September geführt. Das Schicksal der medial breit disku­tierten Eckpunkte der Steuerreform 2020/2022 steht in den Sternen. Viele Gesetzesvorhaben sind über den Status des Begutachtungsentwurfs nicht hinausgekommen.

 

Es bleibt aus heutiger Sicht offen, ob und wann die in Begutachtung befindlichen Gesetzesvorlagen wie z.B. Steuerreformgesetz I 2019/2020, Neuorganisation der Finanz­ver­waltung, Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz und das Digitalsteuerpaket vom Parlament be­schlossen werden. Wir informieren Sie jedenfalls.

 

Neben interessanten höchst­gericht­lichen Entscheidungen und Informationen des BMF finden Sie in dieser Ausgabe einen zusammen­fassenden Überblick über die För­derung der E-Mobilität. Ein weiterer Beitrag be­schäftigt sich mit der verbotenen Einlagen­rückgewähr bei einer GmbH & Co KG. Wie gewohnt finden Sie auch Hinweise auf wichtige bis Ende September 2019 anstehende Termine.

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Mag. Matthias Werner, LLM.

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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