Enge Grenzen für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Ein sexueller Übergriff am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Dies gilt aber nur, wenn es bei einem einmaligen Ausrutscher bleibt.
 
In der Karnevalszeit sinkt die Hemmschwelle oft diametral zum steigenden Alkoholspiegel. Anzüglichkeiten und sexuelle Belästigungen machen dann auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Die arbeitsrechtlichen Folgen sind meist drakonisch: Wer sich daneben benimmt muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Doch ein Automatismus ist das nicht, urteilte nun das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 651/13)…
 

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Ina-Kristin Hubert

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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