Festlegungsverfahren zu § 14a EnWG: Bundesnetzagentur diskutiert Hinweise aus Konsultationsverfahren

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veröffentlicht am 23. März 2023

 

Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte zur Festlegung nach §14a EnWG für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse vorgelegt (siehe Artikel vom 8.2.2023). Auf Grundlage des bis Ende Januar 2023 laufenden Konsultationsverfahrens wurden nun bei einer Anhörung der Bundesnetzagentur am 16. März 2023 insbesondere Tarifmodelle für Netzentgelte kontrovers diskutiert. Was sind nun, aus Perspektive der Bundesnetzagentur, die wesentlichen Modelle?

 

Volldynamische Tarife

 

Das Netzentgelt orientiert sich „dynamisch“ an der Netzauslastung. Es soll dem Ansatz gefolgt werden, je geringer die Netzlast, desto günstiger das Netzentgelt. Sofern nun volldynamische Tarife umgesetzt werden, ist dies allerdings mit einer kontinuierlichen Netzüberwachung verbunden. Die erforderliche Netzüberwachung dürfte nach Auffassung der Bundesnetznetzagentur allerdings insbesondere im Niederspannungsbereich erst mittelfristig realisierbar sein.

 

Definierte Hoch- und Niederlastzeiten

 

Dieses Modell ist deutlich einfacher in der Umsetzung, da keine Echtzeitdaten notwendig sind. So soll im Vorfeld eines Kalenderjahres bestimmt werden, in welchen Zeiten Hoch- bzw. Niederlasten prognostiziert werden, um entsprechende günstige (variable) Entgelte in den Niederlastzeiten zu ermöglichen. Zudem könnte (als Zwischenvariante) eine Differenzierung von Gesamtnetz zu Ortnetzsträngen vorgenommen werden.

 

Kombiniertes Modell

 

Einen Kombination beider Modelle definiert feste Preisstufen in Verbindung mit flexiblen Zeitfenstern.

 

Einordnung und Ausblick

 

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt zum 01. Januar 2024 einen ersten Schritt hin zu lastabhängigen Tarifen zu tun. Es soll für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Entgelt definiert werden. Inwieweit die skizzierten Modelle nun Zukunftsmusik sind oder bereits in absehbarer Zeit umgesetzt werden, bleibt indes abzuwarten. Was allerdings klar erkennbar ist: Intelligente Messsysteme sind Grundvoraussetzung für entsprechende Tarifmodelle.

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Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

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