Bundesnetzagentur veröffentlicht erste Regeln für „Redispatch 2.0” im Strommarkt

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​veröffentlicht am 1. Dezember 2020


Ziel des Redispatch 2.0 ist es, die Gesamtkosten für alle Redispatch-Maßnahmen (einschließlich Einspeisemanagement) der konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugung zu reduzieren. Dabei geht es um die kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes, um Netzengpässe zu vermeiden. Beim Redispatch 2.0 werden neben den Kraftwerken ab 10 MW nun auch EEG- und KWK-Anlagen ab 100 kW in das Redispatch einbezogen.


Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Verfahrensregeln für den bilanziellen Ausgleich und die Anforderungen an den digitalen Informationsaustausch veröffentlicht (BK6-20-059). Damit sollen die gesetzlichen Anforderungen für den bilanziellen Ausgleich der Redispatch-Maßnahmen ab 1.10.2021 möglich gemacht werden. Diese Vorgaben folgen auf die einheitlichen Anforderungen gem. §§ 13, 13a, 14 EnWG, womit alle Redispatchmaßnahmen für konventionelle und erneuerbare Stromerzeugung zusammengeführt wurden.


Bei den Bilanzierungsmodellen wird zwischen den Erzeugungsanlagen unterschieden, die nach Fahrplan eingesetzt werden und nach Verfügbarkeit von Wind, Sonne etc. einspeisen. Außerdem wird nun die digitale Kommunikation verbindlich festgelegt.


Diese Festlegung ist erst der Einstieg, um alle Anforderungen des Redispatch 2.0 zu erfüllen. Weitere Festlegungen zu Mindestfaktoren (Einspeisevorrang von EE- und KWK-Anlagen), zur Koordinierung der Netzbetreiber untereinander sowie Informationsverbesserungen für Netzbetreiber werden folgen.



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