Business Angels-Engagement in der Früh- und Wachstumsphase

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Rolle des Business Angel

Business Angels können mit Kapital, Branchen­kenntnissen („Knowledge”) und einem breiten Netzwerk an Kontakten einem sich in der Früh­phase befindenden Start-up-Unter­nehmen zur Seite stehen. Sie sind i.d.R. erfahrene Unter­neh­mer bzw. Führungskräfte, die eine begrenzte Zahl von Engage­ments eingehen und im Durchschnitt 100.000 Euro in ein potenzielles Start-up investieren. Das Engagement schließt häufig Mitglied­schaften in Kontroll­gremien, wie bspw. Aufsichtsrat oder Beirat, mit ein.

 

Engagement eines Business Angel in der Seed-/Start-up-Phase

Der Business Angel steigt regelmäßig in der Seed- oder Start-up-Phase ein, also wenn sich das auf­strebende Unter­nehmen noch in der Frühphase seiner Entwicklung befindet und ein Finan­zierungs­bedarf besteht.

 

Damit ergänzt der Business Angel einen Venture-Capitalist, der erst ab der Expansions­phase dabei ist und sich mit einem deutlich höheren Investitions­volumen beteiligt. Außerdem ist das persönliche Engagement, das Start-up zu unterstützen, nicht mehr so intensiv, wie durch einen Business Angel. In diesem Stadium kann das Unternehmen bereits erste Umsatzerlöse verzeichnen.

 

Das Ausfallrisiko und das damit verbundene Scheitern der Investition eines Business Angel- Engagements ist hoch. Aus diesem Grund streut der Business Angel auch sein Investitions­volumen auf eine Vielzahl sich in der Frühphase befindenden Start-ups. Doch häufig kann ein erfolgreiches Investment die gescheiterten Business Angel-Engagements überkompensieren.

 

Strukturierung des Business Angel-Engagements

Bei der Strukturierung des Business Angel-Engagements kann zwischen direkten und indirekten Engage­ments differenziert werden.      

 

Beim direkten Engagement beteiligt sich der Business Angel direkt am Kapital des Start-ups – neben dem Gründer­team und weiteren Investoren. Darüber hinaus übernimmt er Berater- oder Aufsichts­rats­tätig­keiten, während die Geschäfts­führung des Start-ups bei den Gründern verbleibt.

 

Beim indirekten Engagement beteiligt sich eine vom Business Angel gegründete Business Angel-GmbH am Start-up-Unternehmen, die neben dem eigentlichen Business Angel als Kapi­tal­geber und Berater tätig sein kann. So stehen bei beiden Alternativen auch die Eigenkapital­finanzierung (direkte Beteiligung), die Mezzanine Finanzierung (stille Beteiligung) oder die Fremd­finanzierung (Kreditaufnahme des Start-ups beim Business Angel) als Finan­zierungs­alternativen zur Verfügung. Insbesondere sind beim direkten wie auch beim indirekten Engagement die unterschiedlichen ertragssteuerlichen Konsequenzen beim Exit zu beachten. Grundsätzlich ist eine mittelbare Beteiligung via GmbH als Investitionsvehikel unter steuerlichen Gesichts­punkten empfehlenswert, da der Veräußerungsgewinn auf Ebene des Investitions­vehikels – sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt – nahezu steuerfrei reinvestiert werden kann.

 

INVEST-Zuschuss für Wagniskapital des Bundes

Seit 2013 werden private Investoren sogar vom Bund unterstützt, indem ihnen 20 Prozent des Ausgabe­preises der Beteiligung an einem jungen und innovativen Unternehmen zurückerstattet werden. Voraussetzung für den „INVEST-Zuschuss für Wagnis­kapital” ist, dass der Investor mindestens 10.000 Euro investiert und die Anteile an dem „Start-up” mindestens 3 Jahre hält. Geht das junge Unternehmen vorher insolvent, ist der Investor nicht zu einer Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Hierbei kann der Investor einen maximalen Zuschuss von bis zu 250.000 Euro pro Kalenderjahr erhalten.  Hinzu kommt, dass der INVEST-Zuschuss bis zu 50.000 Euro pro Jahr steuerfrei ist. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) prüft vorher die Investitions­eignung eines Start-ups und vergibt bei Eignung den jungen Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo.

 

zuletzt aktualisiert am 25.01.2017

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Tim Lochner

Master of Science, Prüfungsassistent, Steuerassistent

Senior Associate

+49 911 7406 017

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