Aktualisierung der Liste von Staaten, mit denen ein automatischer Informationsaustausch erfolgt

PrintMailRate-it
Am 20. Januar 2022 veröffentlichte das Finanzministerium der Tschechischen Republik im Finanzanzeiger  die aktuelle Liste von Staaten, mit denen nach dem Gesetz über den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen Nr. 164/2013 Gbl. in aktueller Fassung ein internationaler und automatischer m Informationsaustausch erfolgt. Dieses Gesetz ist das wichtigste Instrument für den internationalen Informationsaustausch nicht nur innerhalb der Europäischen Union. Da grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte immer mehr an Bedeutung gewinnen, wurde das Gesetz nach seiner Verabschiedung mehrfach geändert. Die meisten Änderungen wurden verabschiedet, um die Transparenz zu erhöhen und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Im Laufe der Zeit erfolgte auch eine Angleichung an gesetzliche Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika.

Das tschechische Finanzministerium ist nach diesem Gesetz verpflichtet, eine Liste der Vertragsstaaten zu veröffentlichen, die sich zu einem automatischen Informationsaustausch und einer allgemein engeren Zusammenarbeit in Steuerfragen verpflichtet haben.

Diese Liste, die vom Finanzministerium nach der Anzahl von Änderungen spätestens alle sechs Monate aktualisiert wird, umfasst derzeit für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, die folgenden Staaten:

Andorra, Anguilla, Argentinien, Australien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Curaçao, China, Gibraltar, Guernsey, Hongkong, Chile, Indien, Indonesien, Island, Japan, Jersey, Südafrika, Cayman-Inseln, Kanada, Katar, Kasachstan, Kolumbien, Republik Korea, Costa Rica, Liechtenstein, Macau, Malaysia, Man, Mauritius, Mexiko, Monaco, Nigeria, Norwegen, Neuseeland, Oman, Panama, Pakistan, Peru, Russische Föderation, San Marino, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate, USA, Schweiz, Türkei, Turks- und Caicosinseln, Uruguay und Vereinigtes Königreich.

Diese offizielle Liste ersetzt vollständig die zuletzt vom Finanzministerium am 22. Dezember 2021 veröffentlichte Liste und bleibt bis auf weiteres in Kraft. Die Liste kann nicht nur um neue Vertragsstaaten erweitert, sondern selbstverständlich auch eingeschränkt werden, wenn ein Vertragsstaat wichtige Bedingungen für den internationalen Informationsaustausch nicht mehr erfüllt.

Zu den Staaten, zwischen denen ein Informationsaustausch erfolgt, gehören nicht nur die oben genannten Staaten, sondern auch alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Tschechischen Republik.

Kontakt

Contact Person Picture

Miroslav Kocman

Tax Consultant (Tschechische Republik)

Partner

+420 236 1637 50

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu