Die Umsatzsteuerbefreiung der Strom- und Gasversorgung wird nachgeprüft

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​Der Finanzminister hat entschieden, den durch die ehemalige Finanzministerin Alena Schillerová erlassenen Beschluss über die Umsatzsteuerbefreiung der Strom- und Gasversorgung im November und Dezember 2021 nachzuprüfen. Nach dieser Nachprüfung soll entschieden werden, ob die erhebliche Erhöhung von Energiepreisen Ende des Jahres 2021 aus objektiven Gründen als außerordentliches Ereignis gilt, welches eine generelle Steuerbefreiung begründet. Aus der Webseite der Finanzverwaltung ergibt sich, dass sich die Nachprüfung auf Rechte und Pflichten von betroffenen Unternehmern nicht auswirkt, d.h. dass die Unternehmer aktuell zu keinen Steuernachzahlungen verpflichtet sind. Es ist jedoch empfehlenswert, auf Ergebnisse dieser Nachprüfung zu warten. Sollte der Nachprüfungsbeschluss rückwirkend bestandskräftig werden, wird es strittig sein, ob die erlassene Umsatzsteuer nicht nachzuzahlen ist. 

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Mgr. Jakub Šotník

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