Neue Regelung des Versands kommerzieller Mitteilungen

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​​​​​​​​Derzeit befindet sich ein umfassend neu konzipiertes Gesetz über die digitale Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren, mit dem insbesondere auf die jüngsten Entwicklungen der europäischen Regelungen zu digitalen Diensten reagiert wird. Bestandteil dieses Gesetzes wird auch eine neue Regelung über den Versand kommerzieller Mitteilungen sein. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage bringt die neue Regelung erhebliche Änderungen mit sich. 


Pavel Koukal 
Rödl & Partner Prag

Als kommerzielle Mitteilungen gelten alle Formen von Mitteilungen, einschließlich Werbung und Einladungen zum Besuch von Websites, die darauf abzielen, direkt oder indirekt für die Waren, Dienstleistungen oder den Ruf eines Unternehmers zu werben.

Die Versendung kommerzieller Mitteilungen an E-Mail-Nutzer wird grundsätzlich nur mit deren im Voraus erteilter Einwilligung möglich sein, die den Bedingungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) entsprechen muss. Darüber hinaus werden Unternehmer weiterhin die Möglichkeit haben, kommerzielle Mitteilungen an die E-Mail-Kontakte ihrer Kunden zu senden, die sie zuvor im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung von diesen erhalten haben. 

Ein Unternehmer darf den E-Mail-Kontakt eines Kunden allerdings nur dann für die Verbreitung einer kommerziellen Mitteilung nutzen, wenn sich diese auf ein anderes ähnliches Produkt oder eine ähnliche Dienstleistung bezieht, die er anbietet, und gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sind: 

Die erste Bedingung in diesem Zusammenhang ist, dass der Kunde der Nutzung nicht widersprochen hat, als er diese für den Erhalt von E-Mails zur Verfügung stellte – vorausgesetzt, der Unternehmer hat ihm diese Möglichkeit in klarer und verständlicher Weise sowie kostenfrei eingeräumt. Zweitens muss dem Kunden jederzeit die Möglichkeit eingeräumt werden, der Verwendung seiner Kontaktdaten für die Zustellung kommerzieller Mitteilungen in leicht verständlicher und zugänglicher Form zu widersprechen, und zwar selbst dann, wenn lediglich eine einzelne Nachricht versendet wird. Die dritte Bedingung betrifft den zeitlichen Rahmen der Kundenbeziehung: Zwischen der letzten kommerziellen Mitteilung an den Kunden und einer neuen Kontaktaufnahme dürfen nicht mehr als zwei Jahre vergangen sein. 

Die neue gesetzliche Regelung der kommerziellen Kommunikation im Gesetz über die digitale Wirtschaft wird darüber hinaus eine taxative Aufzählung von Fällen enthalten, in denen das Versenden von E-Mails zum Zweck der Verbreitung kommerzieller Mitteilungen ausdrücklich untersagt ist. Dazu gehören insbesondere Fälle, in denen die kommerzielle Mitteilung nicht klar und deutlich als solche gekennzeichnet ist, sowie Fälle, in denen der Unternehmer, in dessen Auftrag oder in dessen Namen die Mitteilung erfolgt, nicht klar und im erforderlichen Umfang identifiziert werden kann. Ein weiterer Fall, in dem die Verbreitung kommerzieller Kommunikation untersagt ist, liegt vor, wenn die Mitteilung ohne Information über die Möglichkeit des Nutzers oder Kunden versandt wird, der Verwendung seiner Kontaktdaten für die Zustellung von E-Mails direkt und wirksam zu widersprechen oder die von ihm erteilte Zustimmung zur Zusendung kommerzieller Mitteilungen zu widerrufen.    ​


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JUDr. Pavel Koukal

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