Beschluss des Bayerischen Landtags: Die Härtefallförderung RZWas wird optimiert und nach 2021 fortgesetzt

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veröffentlicht am 31. Juli 2020

 

Der Bayerische Landtag hat in seiner letzten Plenumswoche vor der Sommerpause am 9. Juli 2020 beschlossen, die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zu evaluieren und über das Jahr 2021 hinaus fortzuführen.1

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Kommunen im Freistaat bereits seit dem Jahr 2016 bei der Sanierung bestehender öffentlicher Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung mit einer Härtefallförderung. Die Förderung wird seitens der Kommunen gut angenommen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen bereits vor Ablauf der aktuell gültigen Fassung der RZWas ausgeschöpft sein.

Folgende Eckpunkte sollen in die Überarbeitung der RZWas 20183 einfließen:

  • Verlängerung der Laufzeit der Richtlinien um weitere vier Jahre
  • Fortsetzung der Reduzierung der Härtefallschwellen um 25 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf 
  • Begrenzung der Förderung auf Kommunen mit maximal 20.000 Einwohnern 
  • Einführung einer Baupreisbremse durch moderate Absenkung der Mindestfördersätze
  • Beschränkung der Auszahlung von Zuwendungen auf 1 Mio. Euro pro Jahr und Kommune 
  • Deckelung der Zuwendungen pro Projekt bei Verbundleitungen und Anlagensanierung auf maximal 3 Mio. Euro (Ausnahme Ortsnetzleitungen)

 

Härtefallförderung setzt bis auf Weiteres Teilnahme an Benchmarking Projekt voraus

Ob die anstehende Evaluierung der RZWas 2018 auch die Anlagen der Richtlinien umfassen wird, ist bislang nicht ersichtlich. Insofern ist bis auf Weiteres davon auszugehen, dass Zuwendungsempfänger mit Einreichen der Verwendungsbestätigung aus einer Härtefallförderung einen Nachweis der Teilnahme an einem Kennzahlenprojekt der Wasserwirtschaft innerhalb der letzten drei Jahre vorlegen oder per Selbstverpflichtung erklären müssen, eine solche Teilnahme innerhalb der nächsten drei Jahre nachweisen zu können.4 

 

Wasserversorger, die künftig die Härtefallförderung in Anspruch nehmen wollen, sollten sich also frühzeitig mit Kennzahlenvergleichen in der Wasserwirtschaft beschäftigen. Für die Wasserversorgung ist dies jederzeit möglich, der aktuelle Zeitpunkt ist dafür besonders günstig. So startet die durch den Freistaat geförderte Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern (EffWB) gerade in eine neue Runde.

 

 

Bei Fragen zum Projekt oder bei Interesse an einer Teilnahme stehen wir Ihnen jederzeit gern telefonisch (0911 9193 3503) oder per E-Mail zur Verfügung.
 
Eine Anmeldung ist jederzeit auch direkt auf unserer Website möglich.


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1 Vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache Nr. 18/9214 PL vom 09.07.2020, aufgerufen am 24. Juli 2020. 
2 Vgl. Freie Wähler Landtagsfraktion, Dringlichkeitsantrag zugestimmt: Härtefallförderung für wasserwirtschaftliche Vorhaben über 2021 hinaus, aufgerufen am 24. Juli2020.
3 Vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache Nr. 18/9214 PL vom 09.07.2020, aufgerufen am 24. Juli 2020. 
4 Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (NBest-Was 2018), , Nr. 5.4.

 

 

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Termin: 10.9.2020, 9:00-11:00 Uhr

 

Wir behandeln in unserem Webinar die folgenden Themen:

  • Aktuelle Entwicklungen
  • RZWas: Zielsetzung & Förderschwerpunkte
  • Benchmarking als Chance: Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern (EffWB)
  • Preis- und Gebührenatlas der Bayerischen Wasserversorgung

 

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