Neues Wayfair-Urteil in den USA kann weitreichende Folgen für deutsche Unternehmen haben

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zuletzt aktualisiert am 24. Juli 2019 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Was sich im Bereich der Umsatzsteuer (sog. „sales tax”) nun ändert

Um den Regularien des US-amerikanischen Umsatzsteuersystems zu entsprechen, muss mitunter mehr Aufwand betrieben werden, als es in Deutschland der Fall ist. Die Umsatzsteuer wird auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten erhoben, sodass die Pflichten zur Abführung und die Höhe der Umsatzsteuer in den Bundesstaaten deutlich variieren.

 

Bisher hielten sich grundsätzlich alle Bundesstaaten an ein Urteil von 1992, das die Handelsklausel in der US-amerikanischen Verfassung dahingehend auslegte, dass eine Pflicht zur Umsatzsteuerabführung erst mit einer physischen Präsenz (z.B. einer Betriebsstätte – „nexus” im Sprachgebrauch der Bundesstaaten) im betreffenden Staat begründet werde. Vor allem Unternehmen mit Tätigkeit im Online- und Softwarehandel profitierten von dieser Regelung, da sie die Umsatzsteuerpflicht mangels physischer Präsenz in den Bundesstaaten umgehen konnten.  

 

Der Bundesstaat South Dakota sah sich aufgrund dieser Auslegung mit einem erheblichen Verlust an Steuergeldern konfrontiert – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Staat keine Ertragsteuern erhebt. Daraufhin wurde 2016 ein neues Gesetz erlassen, nach dem die Umsatzsteuerpflicht nicht mehr nur an die physische Präsenz anknüpfen soll, sondern an einen sog. „economic nexus”. Überschreitet der jährliche innerstaatliche Umsatz 100.000 US-Dollar bzw. ein Verkaufsvolumen von 200 Transaktionen, so muss ungeachtet der physischen Präsenz Umsatzsteuer abgeführt werden, sofern alle weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.   

 

Wenig überraschend sorgte das Gesetz bald für Unmut. Wayfair, Overstock.com und Newegg - alle drei sind Onlinehandelsgrößen mit bedeutenden Umsätzen aber ohne physische Geschäftspräsenz in South Dakota – reichten Klage ein. Im Fall Wayfair hat der Oberste Gerichtshof der USA („Supreme Court”) nun eine Entscheidung gefällt. In seinem Urteil vom 21. Juni 2018 stimmte er dem Bundesstaat South Dakota zu, dass die Handelsklausel der US-amerikanischen Verfassung keine physische Präsenz zur Bestimmung der Umsatzsteuerpflicht voraussetze. Als Hauptgrund nannte der Supreme Court, dass die Auslegung der Klausel im Zeitalter des e-Commerce nicht mehr zeitgemäß sei.

 

Eine Großzahl der Bundesstaaten sind diesem Urteil in ihrer steuerlichen Gesetzgebung bereits gefolgt, wobei die oben beschriebenen Umsatzkriterien bzw. Geschäftsvolumen von Staat zu Staat unterschiedlich sind. Der Supreme Court sprach sich dafür aus, dass der von South Dakota festgelegte „economic nexus” angemessen sei, sodass eine ähnliche Schwelle auch von anderen Staaten übernommen wurde und das Kriterium des physischen Geschäftszweigs nicht länger gilt.

 

Deutsche Unternehmen mit Umsatz in den USA müssen nun handeln, falls sie an Käufer ihres Produkts liefern, die für US-Umsatzsteuerzwecke als Endverbraucher gelten. Nicht als Endverbraucher gelten in der Regel bspw. Wiederverkäufer (u.a. Großhändler) sowie Produktionsunternehmen, die das Produkt im Fertigungsprozess einsetzen (mit Ausnahmen). Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA gilt zum einen nicht auf der Ebene der US-Bundesstaaten und zum anderen deckt es die Umsatzsteuer nicht ab. Nur wenige US-Bundesstaaten erheben keine Umsatzsteuer. Ansonsten ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Umsatzsteuer grundsätzlich in dem Bundesstaat zu entrichten, in dem sich der Käufer (im Sinne von Endverbraucher) der Produkte befindet. Es sollte daher eine Analyse der Verkaufsströme in den USA vorgenommen und die Bundesstaaten bestimmt werden, in denen der jeweilige economic nexus erreicht werden könnte. Ob und wie viel Umsatzsteuer gezahlt werden muss, bestimmt sich nach den Vorschriften jedes einzelnen Bundesstaats und der Sachverhaltslage.

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