Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter ausspähen

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Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Umständen E-Mails ihrer Mitarbeiter mitlesen, Gespräche abhören oder Arbeitsplätze per Video überwachen. Doch haben diese Eingriffe in die Privatsphäre enge Grenzen.
 
Neben den Ausspähskandalen der NSA rückt ein weiteres Thema immer stärker in den Vordergrund: Die zunehmende Überwachung von Mitarbeitern durch ihre Arbeitgeber bei der Nutzung von Telekommunikationsmitteln. Regelmäßig geschieht dies, um Beweismittel zur Rechtfertigung einer späteren Kündigung eines Mitarbeiters zu erhalten. Trotz einer gemeinhin negativen Wahrnehmung solcher Überwachungsvorgänge sollte dabei nicht aus dem Blick verloren werden, dass neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters durchaus berechtigte Interessen des Arbeitgebers solche Maßnahmen rechtfertigen können. Dies gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass Mitarbeiter im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses Straftaten oder schwere Pflichtverletzungen zulasten des Arbeitgebers begehen…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-wenn-arbeitgeber-mitarbeiter-ausspaehen/9165050.html.

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Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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