Rechnungslegung nach IFRS als Option für den Mittelstand

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zuletzt aktualisiert am 30. April 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungs­legungs­standards (IFRS) aufzustellen. Doch auch für kapitalmarktnahe oder international tätige Familienunternehmen kann sich eine frei­willige Anwendung der IFRS lohnen.


Die Internationalisierung und Globalisierung der deutschen Wirtschaft schreitet stetig und ständig voran. Eine korrespondierende Internationalisierung von Rechnungslegung und Berichterstattung stößt dagegen gerade bei deutschen nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen oft noch auf Vorbehalte. Insbesondere der im Vergleich zum HGB erhöhte Umfang der Angaben sowie deren Komplexität und Änderungsdynamik halten derzeit noch viele Unternehmen von einer freiwilligen Anwendung der IFRS ab, wobei mit den nunmehr vollzogenen Änderungen der letzten Jahre eine umfangreiche Weiter­ent­wicklung der IFRS jetzt abgeschlossen ist.

Das eigentliche Ziel der IFRS, die Bereitstellung von entscheidungsnützlichen Informationen v.a. für Investoren und Gläubiger, besitzt bei inhabergeführten Unternehmen sicherlich jeweils individuell einen anderen Stellen­wert als bei kapitalmarktorientierten Unternehmen. Nicht für alle Unternehmen macht somit ein Übergang von HGB auf IFRS Sinn. Dennoch kann es im Einzelfall gute Gründe geben.


IFRS als Spiegelbild zunehmend komplizierterer Transaktionen

Die Komplexität der IFRS steht in engem Zusammenhang mit immer komplizierteren Transaktionen auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten. So erfordern bspw. strukturierte Finanzprodukte oder auch die Abbildung von komplexen Unternehmens­werten eine umfangreiche Befassung mit bzw. Auslegung der ein­schlä­gigen Rechnungslegungsstandards. Gleichfalls bedarf es auch bei Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften in zunehmendem Maße einer Gesetzesauslegung, um komplizierte Geschäftsvorfälle sachgerecht zu bilanzieren. Daher ist der gestiegene Bilanzierungsaufwand nicht nur ein Phänomen der internationalen Rechnungs­legung, sondern betrifft (wenn auch in geringerem Ausmaß) alle Unternehmen.


Potenzielle Profiteure einer freiwilligen Anwendung

V.a. für zwei Gruppen von Unternehmen bietet eine Umstellung des Rechnungswesens auf IFRS erfahrungsgemäß Vorteile:


Gang an den Kapitalmarkt geplant

Zum einen handelt es sich dabei um Unternehmen, die mittel- oder langfristig den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wollen. Die Gruppe kann durch eine frühzeitige Anwendung der IFRS bereits im Vorfeld wertvolle Erfahrungen sammeln, die in Bezug auf eine später ohnehin verpflichtende Aufstellung eines IFRS-Konzern­abschlusses i.d.R. zu deutlichen Zeit- und Kosteneinsparungen führen. Darüber hinaus wurde in mehreren Studien nachgewiesen, dass die Rechnungslegung nach IFRS – trotz des oftmals propagierten information overload – einen positiven Effekt auf die Qualität der Abschlussinformationen hat. Investoren sind demnach in der Lage, einen besseren Einblick in die Situation des Unternehmens zu gewinnen, was ihr Risiko und damit verbunden die Kapitalkosten des Unternehmens reduzieren kann.


Stark internationale Ausrichtung

Zum anderen können auch Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit in hohem Maße international ausgerichtet ist, von einer freiwilligen Anwendung der IFRS profitieren. Vor dem Hintergrund des weltweit wachsenden Wettbewerbdrucks auf den Beschaffungs-, Produktions- und Absatzmärkten ist es wichtig, über Zahlen und Informationen zu verfügen, die einen unmittelbaren Vergleich mit oftmals ausländischen Wettbewerbern ermöglichen. Aufgrund ihrer weltweiten Verbreitung können die IFRS ein Instrument zur Bereitstellung solch standardisierter Daten darstellen.


Nicht umsonst steigt mit dem Internationalisierungsgrad der Unternehmen auch der Anteil an IFRS-Bilanz­ierern. Die IFRS-Zahlen können aber auch zur operativen und strategischen Steuerung von Unternehmens­bereichen eingesetzt werden und unterstützen damit die Angleichung von internem und externem Rechnungs­wesen. Schließlich können durch eine freiwillige IFRS-Anwendung insbesondere bei international tätigen Familienunternehmen sogar zusätzliche Kosten eingespart werden, indem die oftmals aufwendige Überleitung der nach lokalem Recht aufgestellten Einzelabschlüsse auf HGB durch eine Überleitung auf die international verbreiteten und weltweit anerkannten IFRS ersetzt wird.


Fazit

Ob der Nutzen einer freiwilligen IFRS-Bilanzierung deren Kosten und Nachteile überwiegt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Als Unternehmen auf dem Sprung zum Kapitalmarkt oder mit stark internationaler Aus­richtung kann es aber durchaus Sinn machen, darüber nachzudenken.

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Christian Landgraf

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

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