KAGB: Unsere Leistungen bei der Beratung von Kapitalanlagen und deren Initiatoren

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Prüfung der Anwendbarkeit des KAGB

Am Beginn vieler konzeptioneller Überlegungen steht die Frage, ob der Anwendungsbereich des KAGB überhaupt eröffnet ist. Dies gilt insbesondere für mögliche Ausnahmen für sogenannte operativ tätige Unternehmen, etwa bei Projektentwicklung oder eigenbetriebenen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus  Erneuerbaren Energien, aber auch bei „unkonventionellen” Unternehmungen, z.B. bei investorenfinanzierten Forst- und Agrarbetrieben. Zudem kann sich in vielen Fällen die Prüfung eines Konzepts lohnen, das nicht oder nur teilweise von der Regulierung des KAGB erfasst ist (Vermögensanlagen). Das gilt auch für bereits bestehende Strukturen und Produkte unserer Mandanten. 
 

Neuauflage von Investmentvermögen, insb. geschlossene AIF/Fonds; optimales Produktdesign

Rödl & Partner ist mit einer Vielzahl von Investmentvermögen verschiedenster Assetklassen sowie mit unterschiedlichsten Anlegergruppen hervorragend vertraut. So haben wir von Immobilien bis hin zu Erneuerbaren Energien Projekte von „klassischen” Initiatoren aber auch von Banken, Projektentwicklungsunternehmen, Stadtwerken, Genossenschaften oder internationalen Unternehmen erfolgreich konzipiert und umgesetzt.
 
Wir verstehen die Begleitung bei der Initiierung und Umsetzung von Kapitalanlagen als zentralen Bestandteil eines fachübergreifenden Beratungsansatzes. Ein optimales Produktdesign muss dabei sowohl (aufsichts-) rechtliche, steuerrechtliche aber selbstverständlich auch betriebswirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigen. Die gebündelte rechtliche und steuerrechtliche Beratung in Verbindung mit unseren Leistungen aus der Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung gewährleistet ein individuelles und optimal strukturiertes Produkt.
 

Zu unseren Leistungen zählen hierbei insbesondere:

  • Erarbeitung einer optimalen (Fonds-) Struktur, z.B. Publikums-Fonds/AIF, Spezial-Fonds/AIF für semi-professionelle oder professionelle Anleger, Angebote unter KAGB-Ausnahmeregelungen
  • Umsetzung nach den Vorgaben des KAGB und weiterer Regularien
  • Gestaltung des fondsspezifischen Vertragswerks
  • Erstellung von Verkaufsprospekten und wesentlicher Anlegerinformationen bzw. anderer gesetzlich vorgegebenen Informationsmaterialien
  • Ausarbeitung von Geschäftsplänen
  • Beratung zu Risikomanagement / Liquiditätsmanagement
  • Formulierung von Anlagebedingungen
  • Strukturierung (fonds)interner Instrumentarien, etwa Vergütungsregelungen oder Compliance Tools
  • Erstellung und Prüfung von Beitrittsdokumenten, insbesondere Zeichnungsscheine, aber auch komplementäre Unterlagen, etwa zur Qualifizierung von semi-professionellen und professionellen Anlegern sowie sonstiger Informationsmaterialien
  • Begleitung des Vertriebsanzeigeverfahrens nach KAGB
  • Strukturierung der neuen Informations- und Veröffentlichungspflichten
  • Laufende Anfragen aus dem vertrieblichen Tagesgeschäft

 

Begleitung bei BaFin-Verfahren, insb. Erlaubnis bzw. Registrierung von KVGen

Bei der Klärung aufsichtsrechtlicher Fragen mit der BaFin stehen wir Ihnen von der verbindlichen Klärung der Anwendbarkeit des KAGB im Vorfeld bis hin zur Stellung von Anträgen auf Zulassung oder Registrierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Seite. Die Begleitung aufsichtsrechtlicher Verfahren aus dem Tagesgeschäft rundet dabei unser Beratungsspektrum ab.

 

Weitere Leistungen aus dem Bereich Kapitalanlagerecht: 

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Meike Farhan

Rechtsanwältin

Associate Partner

+49 40 22 92 97 – 5 33

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