Erweiterung der Auslandsbeteiligung bei Speditionsgeschäften in Vietnam

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Vietnam ist seit seinem WTO-Beitritt im Januar 2007 zur schrittweisen Marktöffnung in zahlreichen Dienstleistungssektoren verpflichtet. Die legislative Umsetzung der WTO-Vorgaben für das Transportwesen und hiermit verbundene Dienstleistungen erfolgen durch das Regierungsdekret 140 / 2007 / ND-CP. 
 
Im Hinblick auf Speditionsgeschäfte ist Ausländern bis Ende 2013 eine Beteiligung von 51 Prozent in einem Joint Venture mit einem vietnamesischen Partner gestattet. Diese Beschränkung entfällt ab dem 11. Januar 2014. 
 
Zwar wird auch danach das Joint-Venture-Erfordernis bestehen bleiben, sodass keine vollständig auslandsinvestierten Speditionsgesellschaften gegründet werden können. Allerdings darf die ausländische Beteiligung mehr als 75 Prozent betragen, sodass Auslandsinvestoren die volle Kontrolle über die Gesellschaft erlangen können. 
 
Theoretisch gesehen kann die Auslandsbeteiligung bis zu 99 Prozent betragen; allerdings hat sich in der Verwaltungspraxis gezeigt, dass hinsichtlich anderer Dienstleistungssektoren eine derartige Konstellation nicht immer von den Lizenzbehörden genehmigt wurde. Speditionsdienstleistungen bedürfen zudem auch in Zukunft einer Ministerialgenehmigung. 
 
Die Erweiterung der Auslandsbeteiligung erfasst auch Lagergeschäfte. Frachtgeschäfte unterliegen jedoch weiterhin diversen Marktzugangs- und Beteiligungsbeschränkungen.
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