Tax Compliance international – Neue Entwicklungen in Polen, der Tschechischen Republik und China

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Von Miroslav Kocman und Vivian Yao, Rödl & Partner Prag und Shanghai sowie Prof. Dr. habil. Marcin Jamroży
  
 

​Für international agierende Unternehmen hat Tax Compliance in den jeweiligen Tätigkeitsländern einen hohen Stellenwert. Die Entwicklung in wichtigen Standorten ist durch eine deutliche Verschärfung materieller und verfahrensrechtlicher Regelungen gekennzeichnet. Im Folgenden werden in kurzen Schlaglichtern Neuerungen zur Tax Compliance in Polen, der Tschechischen Republik und China beleuchtet.
   


     
  • Neue Berichtspflichten in Polen

  • Verschärfte Auskunftspflichten in der Tschechischen Republik

  • CIT und Big Date in China        

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    Neue Berichtspflichten in Polen

    Das Jahr 2017 hat in Polen wesentliche Änderungen bei den umsatz-, einkommen- und körperschaftsteuerlichen Pflichten mit sich gebracht. Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuererklärungen wird zum Standard. 
     
    Das gilt auch für zusammenfassende Meldungen im inländischen Geschäftsverkehr für eine immer größere Gruppe von Waren und Dienstleistungen, die unter das ReverseCharge-Verfahren fallen (u.a. Bauleistungen im weitesten Sinne, bei denen der Subunternehmer als Dienstleister fungiert).
     
    Zudem sind kleine und mittlere Unternehmen verpflichtet, die Daten aus den Umsatzsteuerregistern über Einkäufe und Verkäufe elektronisch als sog. „Standard Audit File for Tax”-Datei (SAF-T-Datei) zu übermitteln. Diese Pflicht gilt für Großunternehmen schon seit 1. Juli 2016. Sie umfasst auch ausländische Unternehmen, die in Polen als umsatzsteuerpflichtig registriert wurden.
     
    Seit Jahresbeginn wurde die Möglichkeit der vierteljährlichen Umsatzsteuerabrechnung erheblich beschränkt. Das betrifft u.a. Steuerpflichtige, die bestimmte Waren verkaufen, für die der Gesetzgeber die gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers eingeführt hat (z.B. für Benzin).
     
    Neue Anforderungen gibt es außerdem bei Verrechnungspreisen: Insbesondere das Gebot zur Abgabe des vereinfachten Berichts über Geschäfte mit verbundenen Unternehmen (CIT-ST/PIT-ST) und die Erstellung von Local File, Benchmarking Study, Master File und Country-by-Country Reporting sind zu beachten.
     

    Verschärfte Auskunftspflichten in der Tschechischen Republik

    Die Meldepflichten in der Tschechischen Republik wurden kontinuierlich verschärft. Die Steuererklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden – und den Finanzbehörden sind immer mehr Angaben zu melden. Obwohl den Steuerpflichtigen 2016 eine Vereinfachung versprochen wurde, ist das Gegenteil eingetreten: Die Anzahl der Steuererklärungen und -meldungen ist angestiegen, die Meldepflichten wurden erweitert. 
     
    Seit Beginn des Jahres 2016 müssen Unternehmen nicht nur die Umsatzsteuervoranmeldungen, sondern auch monatliche Kontrollmeldungen abgeben. Darin werden alle umsatzsteuerlich relevanten Umsätze einzeln erklärt. Die Einführung der Kontrollmeldung hat bei den meisten Steuerpflichtigen zu deutlichen Kostensteigerungen bei Personal und Software geführt. 
     
    Die Verschärfung der Angabepflichten ist nicht auf die Einführung der Kontrollmeldung beschränkt. Seit Dezember 2016 sind erste elektronische Bargeldgeschäftsmeldungen vorzuweisen –  eine Maßnahme der Steuerverwaltung gegen nicht gemeldete Umsatzerlöse aus Bargeldgeschäften. Gewerbetreibende und Unternehmen, die Bar- und Kartenzahlungen vereinnahmen, müssen die Zahlungen umgehend nach ihrer Vereinnahmung dem Finanzamt elektronisch melden. 
     
    Diese elektronischen Bargeldgeschäftsmeldungen werden je nach Branche in 4 Etappen eingeführt. Den Anfang machte das Hotel- und Gaststättengewerbe; die letzte Etappe ist für Juni 2018 geplant.
     

    CIT und Big Data in China

    In den letzten Jahren haben ausländische Unternehmen die Wichtigkeit der Tax Compliance in China weitgehend realisiert. Zu den bedeutendsten steuerlichen Pflichten zählt die Körperschaftsteuererklärung (CIT, kurz für: „corporate income tax”). Die umfangreichen Anforderungen der CIT sind für ausländische Unternehmen ohnehin schwer verständlich und seit 2016 ist die jährliche Erklärung durch eine neue Verrechnungspreis-Regelung noch anspruchsvoller und umfangreicher geworden.
     
    Mit einer zeitgleich vollzogenen Aktualisierung des e-tax Systems wird deutlich, dass die Steuerbehörden künftig auf im Rahmen der Tax Compliance gewonnene digitale Massendaten, sog. Big Data, zugreifen und sie für die steuerliche Kontrolle nutzen wollen. Insbesondere aktuell brisante Steuerthemen wie Verrechnungspreise, Superabzug der Forschungs- und Entwicklungskosten sowie steuerliche Präferenzregelungen werden im Fokus der Untersuchungen der Steuerbehörden stehen.
     
    Außerdem hat die chinesische Regierung angekündigt, dass die von verschiedenen Behörden (z.B. Zoll, Banken, Steuerbehörden) gesammelten Daten zum Zweck weitergehender Analysen ausgetauscht werden sollen. Aufgedeckte Unregelmäßigkeiten in einem Bereich bedrohen damit das Ansehen eines Unternehmens in vielfacher Weise. So können steuerliche Risiken der Unternehmen z.B. auch zu einer schlechteren Einstufung des Kredit-Rankings führen, was den Unternehmensbetrieb umfangreich beeinflussen kann. Die sorgfältige Erfüllung aller Pflichten in Zusammenhang mit CIT wird in Zukunft über die Tax Compliance hinaus für die gesamte Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens in China relevant sein.
     

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