Informationen über die Möglichkeit der Beantragung eines Zuschusses für die Entwicklungspläne in Polen

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Nachfolgend möchten wir Ihnen grundlegende Informationen über die Möglichkeit der Beantragung eines Zuschusses für die Entwicklungspläne Ihrer Firma in Polen darstellen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 

Investitionsprojekte

Operationelles Programm „Innovative Wirtschaft”
 

Massnahme 4.4. „Neue Investitionen mit hohem Innovationspotenzial”

Projektarten
Investitionsprojekte unter Anwendung innovativer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (bis 249 Mitarbeiter)
 
Höhe des Zuschusses
von 40% bis 70% der bezuschussungsfähigen Kosten, je nach dem Ort der Projektumsetzung 
Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten
mind. PLN 8 Mio., max. PLN 160 Mio.
 
 
Obergrenze der Bezuschussung:
PLN 40 Mio
 
Frist zur Antragstellung:​
Mai bis Juni 2013​ 
 
 
  

IT-Projekte

Operationelles Programm „Innovative Wirtschaft”
 

Massnahme 8.2 „Förderung der Umsetzung von B2B”

Projektarten
Integration von IT-Systemen des Antragstellers mit den IT-Systemen seiner geschäftlichen Partner (z.B. Zulieferer)
Wer kann den Zuschuss beantragen?
 
 
Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (bis 249 Mitarbeiter), die in der Republik Polen ansässig und tätig sind, und bei Unternehmern, die natürliche Personen sind – mit Wohnsitz in der Republik Polen, die mit mindestens zwei Unternehmen kooperieren und eine geschäftliche Zusammenarbeit mit Verwendung von elektronischen Lösungen planen.
Höhe der Bezuschussung:
mind. PLN 20 000 und max. PLN 2 Mio. 
 
Finanzierungsniveau:
von 40% bis 70% der bezuschussungsfähigen Kosten, je nach dem Ort der Projektumsetzung
Frist zur Antragstellung:
2. Quartal 2013
 

Kontakt

Contact Person Picture

Katarzyna Judkowiak

Tax Adviser (Polen)

Partner

+48 22 2440 028

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