Recht im FM: Eine Standortbestimmung mit Ausblick auf 2015

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veröffentlicht am 11. Februar 2015

 

Das Verständnis und die Entwicklung des FM in Deutschland waren von Anfang an geprägt durch Struktur-Überlegungen, v.a. aber auch durch technisches und betriebswirtschaftliches Denken.  Dies lässt sich sowohl an den frühen GEFMA-Richtlinien (seit 1996) und der FM-Literatur, als auch an den Lehrplänen der Ausbildungs- und Studiengänge (FM-Fachwirt, FM-Master) nachvollziehen. Erst viele Jahre später wurde die Notwendigkeit erkannt, das Recht im FM als weitere unverzichtbare Disziplin für Verständnis und Entwicklung des FM zu berücksichtigen.
 

Ein wesentlicher Schritt hierfür waren 2004 die Veröffentlichung von GEFMA 190 „Betreiberverantwortung im FM” und in den darauf folgenden Jahren die Gründung des Arbeitskreises FM-Recht bei GEFMA (2007), die Bildung des Nummernkreises 300ff im GEFMA-Richtlinienwesen und die Rubrik „Recht” in der Zeitschrift DFM. Dieser Integrationsprozess schreitet nun weiter voran, wobei Web-Technologie eine zunehmende Rolle übernimmt.​

 

Die Erschließung des Rechts für Nichtjuristen bleibt zunächst eine schwierige Aufgabe: Es gilt weiterhin die Standardantwort des Juristen auf die Frage über einen Sachverhalt: „Es kommt darauf an.” Diese Antwort spiegelt die Tatsache wider, dass rechtliche Beurteilungen keinen Naturgesetzmäßigkeiten folgen, sie sind nicht 1:1 auf andere Anwendungsfälle übertragbar und es gibt oft keine einfachen Kausalitäten. Das Rechtsempfinden des einfachen Mannes auf der Straße und Entscheidungen von Gerichten liegen bisweilen weit auseinander, Recht und Gerechtigkeit erweisen sich immer wieder als zweierlei, und so existiert bei vielen Nichtjuristen ein tief verwurzeltes Fremdeln gegenüber dem Recht.

 

GEFMA 300ff und FM-3D

Wichtige Schritte für eine Annäherung sind zweifellos die Richtlinien der Reihe GEFMA 300ff, die rechtliche Inhalte in eine Sprache und einen fachlichen Kontext bringen, den auch Nichtjuristen gut verstehen können. Auf dieser Grundlage soll sowohl das Verständnis für die Bedeutung rechtlicher Belange im FM gefördert werden, als auch das FM-Recht künftig verstärkt Eingang in die facilitäre Aus- und Weiterbildung finden. Zu diesem Zweck wurde auch das FM-3D Prozess- und Datenmodell entwickelt, das als erstes FM-Modell dem Recht im FM in Form einer normativen Ebene (Gesetzgebung und Regelsetzung) sowie einer Behörden-Ebene (Behördliche Genehmigung und Aufsicht) Rechnung trägt.
 
Zeitgleich mit der Veröffentlichung von FM-3D (2014) wurde im FM-Master- und Zertifikatsstudiengang der TH Nürnberg eine eigene Vorlesung über FM-Recht, FM-3D und Betreiberverantwortung verankert.
 
 
FM-3D Prozess- und Datenmodell
Abb. 1: FM-3D Prozess- und Datenmodell
 

Zugang von Praktikern zum FM-Recht

Ein weiterer wichtiger Schritt für die Annäherung von Facility Managern an das FM-Recht in Deutschland ist das Regelwerks-Informationssystem REG-IS. Es erschließt die Inhalte von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien auch für Nichtjuristen. Ergänzend zu den relevanten Rechtstexten werden die maßgeblichen Inhalte in Form von tabellarischen Pflichten- und Tätigkeitskatalogen ausgegeben, aus denen sich wiederum Verfahrensanweisungen oder Checklisten erstellen lassen, die jeder Handwerker bzw. Hausmeister anwenden kann.
 
Es hat Jahre der Entwicklungsarbeit gedauert, bis es halbwegs möglich war, das deutsche FM-Recht mit einem Datenbankmodell abzubilden (und es wird wohl niemals zu 100 Prozent gelingen). Aber immerhin können jetzt nachfolgende Datenbankelemente jederzeit aktuell mit ihren Zusammenhängen abgerufen werden:
 
Rechtsquellen, Rechtstexte, Begriffe und Definitionen, Pflichten mit Adressaten, Risiken bei Nichterfüllung, vorgeschriebene operative Tätigkeiten mit Fristen, Mindestqualifikationen, anweisende und nachweisende Dokumentationen.
 
In einem Projekt beim Mercedes-Benz Museum in Stuttgart wurde dann auch erstmals die FM-Dokumentation gemäß GEFMA 198 strukturiert und mit den Betreiberpflichten und Risi-ken verknüpft.
 

2015: FM-Recht wird mobil

Sowohl nach eigener Wahrnehmung, als auch nach einschlägigen Untersuchungen, wird die Nutzung von IT-Anwendungen und der Zugriff auf Inhalte im Web immer mobiler; die Apps auf den Smartphones sind unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Für die Darstellung des FM-Rechts mit REG-IS ist hierbei aber zunächst eine technische Hürde zu überwinden. Da Größe und Auflösung der Displays von PC, Notebook, Tablet oder Smartphone erheblich variieren, ist sowohl das Erscheinungsbild als auch insbesondere die Bedienbarkeit einer Webseite stark vom jeweiligen Endgerät abhängig. Die Benutzeroberfläche von REG-IS wurde deshalb vollständig überarbeitet, um neue Funktionen erweitert und damit an die neuen Anforderungen angepasst.
 
Ein sogenanntes „Responsive Webdesign” (sinngemäß „reagieren-
des Webdesign”) ermöglicht es, dass sich sowohl Inhalts- und Na-
vigationselemente als auch der strukturelle Aufbau der Webseite der Bildschirmauflösung des verwendeten Endgeräts anpassen. Die Technik basiert auf der Nutzung von HTML5 und CSS3 Media-Queries, die eine entsprechend flexible Anzeige ermöglichen. 
 
Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Benutzer können auf das Informationssystem von überall ohne Einschränkungen der Bedienbarkeit zugreifen. Der Aufruf erfolgt weiterhin lediglich über
einen Webbrowser, dennoch werden bei Bedarf Bedienele-
mente, die beispielsweise für die Navigation per Touchscreens nötig sind, bereitgestellt. Zudem muss keine zusätzliche Software installiert werden, wie dies z. B. bei den typischen Smartphone
Apps der Fall ist. Im Vergleich zu Webseiten, bei denen eine strikte Trennung von Mobil- und Desktop-Version anstatt eines Responsive Layouts realisiert wurde, besteht für den Betreiber der Seite ein entscheidender Vorteil im deutlich geringeren Pflegeaufwand, da weiterhin nur eine Version der Webseite gepflegt werden muss.
 
 
Responsive Design REG-IS 2.0
Abb.2: Responsive Design (REG-IS 2.0)
 
 

Koppelung von IT-Systemen über Webservices

Neben der Optimierung der Weboberfläche, die im Wesentlichen dazu dient, die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine zu optimieren, wurden bei der Entwicklung von REG-IS 2.0 auch die Möglichkeiten erweitert, eine direkte Verknüpfung von REG-IS-Daten mit anderen IT-Systemen herzustellen. Ein typisches Anwendungsbeispiel ist die Koppelung eines CAFM-Systems mit den in REG-IS hinterlegten rechtlichen Vorschriften zu Instandhaltung und Prüfung.
 
Bereits in früheren Versionen wurden gemeinsam mit CAFM- Systemanbietern erfolgreich erste Koppelungen realisiert. Der Datenabruf erfolgt in diesen Fällen anhand von Hyperlinks. Diese werden in CAFM-Systemen hinterlegt, sodass ein Anwender per Mausklick direkt zum entsprechenden Bauelement in REG-IS navigieren und sich die dort hinterlegten Inhalte in einem Browserfenster anzeigen lassen kann. Auf diese Weise wird der Anwender zwar in die Lage versetzt, sich jederzeit über den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, muss dies aber natürlich auch tun. Ein Automatismus ist damit bisher nicht verbunden, da der Anwender selbst aktiv werden muss, um die gewünschte Information zu erhalten.
 
Vor diesem Hintergrund wurden die Möglichkeiten zur Nutzung der REG-IS-Daten Stück für Stück erweitert. Neben der Verknüpfung von Bauelementen und REG-IS-Facilities per Hyperlink werden inzwischen Funktionen zum Datenabruf per Webservice angeboten. Programme können damit eine Schnittstelle (API) direkt ansprechen und im System gezielt nach Informationen suchen. Die Kommunikation erfolgt hierbei auf Basis von XML und dem SOAP-Protokoll. Dieses durch das World Wide Web Consortium (W3C) standardisierte Nachrichtenprotokoll ermöglicht einen automatisierten Datenaustausch zwischen verteilten Anwendungen sowie eine anschließende Weiterverarbeitung der abgerufenen Informationen. Mithilfe der Webservices wird es also möglich, die in einem CAFM-System erfassten Stammdaten eines Bauelements um rechtliche Informationen aus REG-IS zu ergänzen. Dabei erhält der Anwender die Information als Rohdaten im XML-Format, sodass er sie nicht nur anzeigen sondern auch auslesen und weiterverarbeiten kann, beispielsweise indem regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklen abgefragt und mit den tatsächlichen Prüfterminen abgeglichen werden.
 
Neben der Automatisierung wurden auch die Möglichkeiten zur Individualisierung des Datenabrufs deutlich erweitert. So besteht beispielsweise die Option, die Suche auf bestimmte Regelwerkskategorien oder die Gebäudeart zu begrenzen, sodass eine sehr gezielte Suche erfolgen kann.
 

CAFM-Connect

Eine in diesem Zusammenhang weitere wichtige Entwicklung ist die Standardschnittstelle zum Datenaustausch im CAFM. In der Version 2.0 geht es hier um Austausch von Daten über technische Anlagen und die Entwicklung eines Standard-Anlagenkatalogs.
 
 
Richtlinien der Reihe GEFMA 300ff


 

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