Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM (Teil 3)

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Die Teile 1 und 2 dieser Artikelreihe behandelten die ersten Blätter von GEFMA 922:2016, die als Grundlagenarbeiten zum
Thema ‚Daten & Dokumente im Lebenszyklus des FM‘ angesehen werden können. Teil 3 beschäftigt sich nun mit zwei von fünf
produktbezogenen Blättern der GEFMA 922, die als Grundlage für die Erstellung von Lebenslaufakten geeignet sind.

​Ende September 2016 wurden folgende fünf weitere Blätter veröffentlicht:

 

  • GEFMA 922-334 Türen, Tore und Fenster
  • GEFMA 922-362 Natürliche RWA-Anlagen
  • GEFMA 922-412 Trinkwasser-Installationen
  • GEFMA 922-434 Kälteanlagen
  • GEFMA 922-461 Aufzugsanlagen

 

Die letzten drei Ziffern der Blattnummern stehen dabei jeweils für die Ordnungsnummer dieses Bauelements (in Anlehnung an DIN 276-1). Es handelt sich um produktbezogene Verzeichnisse, die beispielhaft diejenigen Daten und Dokumente auflisten, die gemäß einschlägigem Regelwerk im Laufe des Lebenszyklus dieser Bauelemente zu erstellen und bereitzuhalten sind, soweit dies gesetzlich gefordert und/oder im Einzelfall vertraglich vereinbart ist.


Die in den fünf Blättern behandelten Bauelemente fallen in folgende
Produktkategorien (gemäß EU-Recht):

 

  • Bauprodukte (i.S. der EU-Bauprodukte-VO (EU) 305/2011),
  • Maschinen (i.S. der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG),
  • Druckbehälter (i.S. der EU-Druckbehälterrichtlinie 2014/29/EU),
  • Druckgeräte (i.S. der EU-Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU),
  • Elektrische Betriebsmittel (i.S. der EU-Niederspannungsrichtlinie
    2014/35/EU),
  • Aufzüge (i.S. der EU-Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU).

 

Die genannten EU-Bestimmungen haben hierbei eine hohe Bewandtnis,
weil sich dort (und in den jeweils zugeordneten harmonisierten
EN-Produktnormen) detaillierte Anforderungen hinsichtlich
Produktkennzeichnung, Zulassung und produktbegleitender
Dokumentation (darunter sog. „Benutzerinformationen”) finden.

 

Ordnungsrahmen

Für die Erstellung sämtlicher Verzeichnisse GEFMA 922-1ff. wurden
Daten und Dokumente – soweit möglich – Facilities und
Services zugeordnet (vgl. Abb. 2 und 3 in Teil 1 der Artikelreihe),
wodurch sich zunächst ein Ordnungsrahmen für die Dokumente
in Form einer Matrix oder eines zweiachsigen Koordinatensystems
ergibt (Abb. 1):

 

 

Ordnungsrahmen für Daten und Dokumente 

 

Abb. 1: Ordnungsrahmen für Daten & Dokumente

 

Beispielsweise wurden sämtliche im Zuge der Arbeiten an GEFMA 922 identifizierten Daten und Dokumente, die sich auf Türen, Tore und Fenster beziehen, entsprechend der Zeile 334 der Facilities zugeordnet. Unter Einbeziehung aller Bauarten von Türen, Toren und Fenstern ergeben sich dabei über 80 Dokumente, was schon aus Gründen der Übersichtlichkeit eine weitere Untergliederung als sinnvoll erscheinen lässt. Diese zweite Untergliederung erfolgt dann nach der Zeitachse der Lebenszyklusphasen und Prozesse, bei denen die Dokumente erstellt
werden bzw. erstmals in Erscheinung treten. Auf diese Weise
können dann zu diesem und jedem anderen Bauelement/Facility
die jeweils zugeordneten Dokumente in chronologischer Reihenfolge einsortiert und abgerufen werden. Somit können diese Verzeichnis auch als Grundlage für die Erstellung von produktspezifischen Lebenslaufakten dienen.

 

GEFMA 922-334 Türen, Tore und Fenster

In der DIN 276-1 bezeichnet die Kostengruppe (KGr.) 334 Außentüren
und -fenster. Für die Zwecke der GEFMA 922 wird keine Abgrenzung gegenüber Innentüren und -fenstern (KGr. 344) vorgenommen, und es werden jegliche Bauarten betrachtet (manuelle, selbstschließende und kraftbetätigte, Drehflügel-, Faltflügel-, Schiebe- und Karusselltüren, Roll-, Sektional-, Kipp- und Schiebetore, jeweils mit oder ohne Brand-/Rauchschutzeigenschaften, mit ggf. angebauten Feststelleinrichtungen sowie jegliche Fenster).

 

Bei der Lebenszyklusbetrachtung ist zwischen dem Produktlebenszyklus
der Bauprodukte und dem Objektlebenszyklus des Bauwerks, in das sie eingebaut werden, unterschieden. Hinsichtlich dem Zeitpunkt der Entstehung der Daten und Dokumente über den Objektlebenszyklus ergibt sich dann folgende Verteilung: 

 

Diagramm Türen, Tore und Fenster

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abb. 2: Anzahl von Dokumenten über Türen, Tore und Fenster nach LzPh.

 

Während der Konzeptions- und Planungsphase von Bauwerken (LzPh. 1 u. 2) fallen Türen, Tore und Fenster ins Leistungsbild der Objektplanung/Gebäude und Innenräume (§ 34 i.V.m. Anlage
10) der HOAI. Dort sind Türen, Tore und Fenster zwar in den
Planungsunterlagen (z.B. Raumbuch, Kostenermittlungen, Türlisten
etc.) berücksichtigt und überall enthalten, jedoch sind die
Daten zu diesem Zeitpunkt noch herstellerneutral und dementsprechend
unkonkret.

 

Während der Herstellungs- und Errichtungsphase (LzPh. 3) sind
die EU-BauPVO sowie (je nach Bauart und Antrieb) die EU-Maschinen-
und EU-Niederspannungs-RL inkl. der jeweiligen Umsetzungsbestimmungen, die DIN 18355 (Tischlerarbeiten), DIN
18357 (Beschlagarbeiten) und DIN 18360 (Metallbauarbeiten) VOB/C ATV sowie weitere Produkt- und Verarbeitungsnormen einschlägig. Auf diesen Grundlagen sind die Produktdaten und Produktdokumente geschuldet, die auch für den späteren Betrieb (inkl. Instandhaltung und wiederkehrender Prüfungen) von hoher Bedeutung sind.


Die elektrischen Anlagenteile von kraftbetätigten Türen, Toren
und Fenstern sind im Wesentlichen nach VDE zu dokumentieren.

 

In der Betriebs- und Nutzungsphase (LzPh. 6) entstehen u.a.:

 

  • Gefährdungsbeurteilungen (nach § 3 ArbStättV),
  • Aufzeichnungen über Routineprüfungen der Feststellanlagen
    (nach EN 14637 bzw. DIBt-Feststellanlagen-RL),
  • Instandhaltungsdokumentation für Feststellanlagen (DIN
    14677),
  • Nachweise der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore (ASR
    A1.7, DGUV-I 208-022, DGUV-G 308-006),
  • Eintragungen in Prüfbücher für Türen und Tore (EN 16005,
    EN 12635),
  • Aufzeichnungen und Berichte über die Prüfungen der elektrischen
    Teile (DGUV-V3, VDE 0105),
  • etc.


Insgesamt werden in GEFMA 922-334 84 Dokumente verzeichnet.

 

GEFMA 922-461 Aufzugsanlagen

Während der Konzeptions- und Planungsphase fallen Aufzugsanlagen
ins Leistungsbild Fachplanung/Technische Ausrüstung
(§ 55 i.V.m. Anlage 15) der HOAI und sind nach den dortigen
Bestimmungen zu dokumentieren.

 

Während der Herstellungs- und Errichtungsphase sind (je nach
Ausführung des Aufzugs) die EU-Aufzugs-RL oder die EU-Maschinen-
RL inkl. der jeweiligen Umsetzungsbestimmungen, die DIN 18385 (Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen) VOB/C ATV sowie weitere Normen einschlägig. Die elektrischen Anlagenteile eines Aufzugs sind im Wesentlichen nach VDE zu dokumentieren.

 

Aufzugsanlagen mit hydraulischen Antrieben fallen zusätzlich unter die Bestimmungen der Länder-VAwS-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

 

Analog zu den anderen produktbezogenen Blättern der GEFMA 922 erweist sich auch hier, dass die Produktdaten und Produktdokumente des Herstellers bzw. Montagebetriebs für den späteren Betrieb wesentlich sind, darunter Anleitungen für Bedienung und Instandhaltung sowie das Protokoll über die Einweisung der beauftragten Personen.

 

In der Betriebs- und Nutzungsphase (LzPh. 6) entstehen u.a.:

 

  • Gefährdungsbeurteilungen (nach § 3 BetrSichV und TRBS 2181),
  • Benennung beauftragter Personen nach TRBS 3121 (früher:
    Aufzugswärter),
  • Notfallplan (BetrSichV),
  • Aufzeichnungen durchgeführter Kontrollen und deren Ergebnisse (TRBS 3121),
  • Prüfbescheinigungen der ZÜS,
  •  etc.

 

Diagramm Aufzugsanlagen 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abb. 3: Anzahl von Dokumenten über Türen, Tore und Fenster nach LzPh.

 

Insgesamt werden in GEFMA 922-461 112 aufzugsbezogene Dokumente aufgelistet. Der zweiseitige Anhang gibt eine Übersicht darüber; Abb. 4 zeigt einen Auszug daraus.

 

Die jetzt veröffentlichten produktbezogenen Blätter der GEFMA 922 sollen beispielhaft aufzeigen, welche Auswertungsmöglichkeiten bestehen; es ist derzeit jedoch nicht geplant, weitere Blätter für einzelne Bauelemente herauszugeben.

 

Tabelle Übersicht über Daten und Dokumente Aufzugsanlagen 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abb. 4: Übersicht über Daten & Dokumente im Lebenszyklus von Aufzugsanlagen (Seite A.2 des Anhangs A von GEFMA 922-461)

 

 

 

Quellen: 

  • GEFMA 922-334 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM; Türen, Tore und Fenster; Stand 2016-09; GEFMA e.V.
  • GEFMA 922-362 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM; Natürliche RWA-Anlagen; Stand 2016-09; GEFMA e.V.
  • GEFMA 922-412 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM; Trinkwasser-Installationen; Stand 2016-09; GEFMA e.V.
  •  GEFMA 922-434 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM; Kälteanlagen; Stand 2016-09; GEFMA e.V.
  • GEFMA 922-461 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM;  Aufzugsanlagen; Stand 2016-09; GEFMA e.V.   

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