Rückblick/Ausblick Informationsveranstaltungen „Interkommunale Zusammenarbeit, § 2 b UStG und das BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2016”

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​veröffentlicht am 3. Juli 2017

 

Kommunaler Zusammenarbeit kommt vor den Hintergründen weit verbreiteter Finanzknappheit und demografischem Wandel eine immer breitere Bedeutung zu. Nicht umsonst stellen die Landesgesetzgeber mit den jeweiligen Landesgesetzen zur interkommunalen Zusammenarbeit einen ganzen „Strauß” möglicher Modelle zur Verfügung. Zugleich erwachsen aus der Einfügung des § 2b in das UStG neue Fallstricke, die die Zusammenarbeit nicht notwendig „beflügeln”.

 

Mit unseren Veranstaltungen vom 21. Februar 2017 in Nürnberg (für Bayern) und 30. Mai 2017 in Köln (für NRW) informierten wir deshalb über aktuelle Entwicklungen an der „Nahtstelle” vom Recht der interkommunalen Zusammenarbeit zum Umsatzsteuerrecht, insbesondere unter Bezug auf das seit 16. Dezember 2016 vorliegende einschlägige Schreiben des BMF.

 

Die sehr gute Resonanz nach Teilnehmerzahlen und Teilnehmer-Feedback zu beiden Veranstaltungen hat uns gefreut, zeigt uns insbesondere aber, dass das Thema für die Kommunen weiter von hoher Relevanz und hohem Interesse ist. Wir haben uns deshalb entschlossen, die Veranstaltung auch am 26. Oktober 2017 in Eschborn anzubieten.

 

Teilnehmerstimmen zur Veranstaltung vom 30. Mai 2017 in Köln


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