Pflegebudget – Anpassung der Bestätigung durch den Jahresabschlussprüfer

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veröffentlicht am 15. Dezember 2021​

 
Durch Inkrafttreten des Artikel 6 des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) mit Wirkung vom 20. Juli 2021 wurde die gesetzliche Grundlage zur Vereinbarung eines Pflegebudgets in § 6a KHEntgG vor allem im Hinblick auf die Konkretisierung der Bestätigung durch den Jahresabschlussprüfer (§ 6a Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 KHEntgG) für das Vereinbarungsjahr 2020 geändert.

Am 9. November 2021 haben sich die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-SV, PKV, DKG) auf die 4. Änderungsvereinbarung der Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung geeinigt, mit der die Anlage 5 an die Anforderungen des GVWG angepasst wird.

 
Krankenhäuser, deren Pflegebudget für den Vereinbarungszeitraum 2020 bis zum 30. September 2021 vereinbart ist, haben die Bestätigung durch den Jahresabschlussprüfer nun bis zum 15. Februar 2021 an das InEK zu übermitteln. Krankenhäuser, deren Pflegebudgetvereinbarung noch aussteht, sind verpflichtet die Anlage 5 innerhalb von vier Wochen nach der Vereinbarung an das InEK zu übermitteln.


Im Rahmen der Verhandlungen der Vertragsparteien auf Bundesebene wurden folgende wesentliche Punkte zur Anlage 5 festgelegt:
 

Darstellung Pflegepersonal

Neu darzulegen sind die Pflegepersonalkosten insgesamt sowie Pflegevollkräfte insgesamt (gegliedert nach Berufsbezeichnungen). Das Pflegepersonal insgesamt umfasst gemäß KHBV die Dienstarten 01 Pflegedienst, 02 Medizinisch-Technischer Dienst und 03 Funktionsdienst. Diese umfassen auch Kosten und Vollkräfte außerhalb des Anwendungsbereichs des Krankenhausentgeltgesetzes, sofern diese in der lfd. Nr. 1 der Anlage 4.2 noch enthalten waren und im Zuge der Ermittlung der pflegebudgetrelevanten Kosten und Vollkräfte abgegrenzt wurden.

 

Zu testierende Pflegeerlöse

Zudem ist eine geprüfte Aufstellung der Summe der auf das Vereinbarungsjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses aus den tagesbezogenen Pflegeentgelten zu testieren. 
  

 

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Daniel Finsterer

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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