Mehr Mobilität mit weniger Verkehr – Vorschläge zur „Modernisierung des Personenbeförderungsrechts”

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Autoren: Dr. Anna Scharl und Jörg Niemann

​veröffentlicht am 01. Juli 2020

 

Die Verkehrsministerkonferenz hat weitreichende Vorschläge zur „Modernisierung des Personenbeförderungsrechts” beschlossen. Diese weichen zum Teil von den Eckpunkten der Koalitionsfraktionen ab.


Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) bestätigt in weiten Teilen die durch das Eckpunktepapier der Findungskommission bekannten Positionen zum Pooling innerhalb des ÖPNV und als gewerbliches Pooling.  Insbesondere für den Taxenverkehr und für Verkehre in Orten mit weniger als 50.000 Einwohner ergeben sich doch Neuerungen.

Dem Vorschlag der VMK ist zuzustimmen, dass nunmehr „Pooling-Verkehre im ÖPNV” dem Linienverkehr gleichgestellt werden und damit Rechtssicherheit geschaffen wird. Ebenfalls positiv ist die Einführung einer Planungspflicht des Aufgabenträgers zur Festlegung einer Pooling-Quote zu werten, um die Verkehrseffizienz im „gewerblichen Pooling” sicherzustellen. Ferner sollen die Aufgabenträger für alle Verkehrsformen Vorgaben für die Antriebsart treffen können und die „Umweltverträglichkeit” als neues Schutzziel ins PBefG eingeführt  sowie die Barrierefreiheit für alle Pooling-Dienste gewährleistet werden. Dabei bestätigt die VMK die vom ADAC und Rödl & Partner im Argumentationspapier benannten Eckpunkte einer Novelle: eigener Genehmigungstatbestand für Pooling, Planungspflicht des Aufgabenträgers, Verpflichtung auf die Verkehrseffizienz,  Umweltverträglichkeit als neues Schutzziel und die Gewährleistung der Barrierefreiheit.

Die bundesrechtliche Regulierung führt zu einer Stärkung der kommunalen Aufgabenträger. Sie haben über die konkrete Ausgestaltung vor Ort zu entscheiden. Dies betrifft Festlegungen zur Pooling-Quote, der Antriebsart, von Sozialstandards und von Tarifkorridoren mit Mindest- und Höchstpreisen bzw. Streckentarifen im Taxenverkehr.

Für Orte mit weniger als 50.000 Einwohner sollen Mischkonzessionen für den selben Personenkraftwagen möglich sein und ermöglichen damit völlig neue Geschäftsmodelle in eher ländlichen Räumen.

Zuzustimmen ist auch der Bereitstellungspflicht von Daten für Kommunen und Dritte über standardisierte Schnittstellen. 


Bislang nicht ausreichend ausgestaltet sind die Regelungen zur Genehmigungspflicht digitaler Vermittler. Die Novellierung sollte genutzt werden, um im Sinne der EuGH-Rechtsprechung zu Uber den Schwerpunkt der Leistung näher zu beschreiben und im Sinne des Verbraucherschutzes klare Haftungsregelungen im Rahmen der Plattformökonomie zu etablieren.

 

 

Verkehrsformen im Überblick

 

 

 

Bewertung für die Praxis

Mit den Vorschlägen wird die Rolle der Aufgabenträger weiter gestärkt. Zugleich wird aber auch die Verantwortung für das richtige Verhältnis von Markt und Stadt im Mobilitätssektor auf die Kommunen verlagert. Dies dürfte z.B. bei der Festlegung von zeitlich-räumlichen Kontingentierungen von Pooling-Diensten zu neuen Rechtsunsicherheiten führen. Jedoch überwiegen die Chancen, dass im Falle einer Novellierung der Vorschläge mehr Mobilität mit weniger Verkehr möglich sein wird.

 

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