Autonomes Fahren: Warten auf die AFGBV

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​veröffentlicht am 26. Januar 2022


Die „Autonome Fahrzeuge-Genehmigungs- und Betriebsverordnung” (AFGBV) als Schlussstein der StVG-Novelle beinhaltet die genauen Anforderungen, die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion und die beteiligten Akteure erfüllen müssen.

Die AFGBV beinhaltet detaillierte Anforderungen an die Fahrzeugtechnik, die Fahrzeughersteller, Fahrzeughalter und die den Fahrzeugführer ersetzende neue Rechtsfigur der „Technischen Aufsicht“. Da es derzeit noch keine internationalen UN-Regelungen für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gibt (als Beispiel sei die UN-Regelung Nr. 79 für Lenkanlagen genannt), ist es insoweit notwendig, auf nationaler Ebene Anforderungen zu definieren.

Nachdem die AFGBV bis Mitte September 2021 der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt wurde (wir berichteten), ist es still um die Verordnung geworden.

Kritik für den Entwurf gab es insbesondere wegen der als zu hoch empfundenen Qualifikationsanforderungen an die Technische Aufsicht. Diese soll, obwohl sie weder in die Wartung der Fahrzeuge involviert ist, noch unmittelbar die Fahrzeugsteuerung übernehmen kann, akademische Abschlüsse vorweisen können. Seitens der Kritiker wurde Unverständnis darüber geäußert, warum eine derart hohe Qualifikation ohne erkennbaren Nutzen für die Sicherheit des Betriebs gefordert werde. Denn in den Probebetrieben hätte sich das bestehende Fahrpersonal als durchaus geeignet erwiesen, mit entsprechenden Schulungen auch für die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion eingesetzt zu werden.

Ebenfalls kritisiert wurde die Behandlung einer teleoperierten manuellen Fernsteuerung. Ein manueller Fahrbetrieb ist zwar vorgesehen, dies jedoch nur bei Schrittgeschwindigkeit und einer maximalen Distanz zwischen Fahrzeug und Fahrzeugführer von 6 Metern. Hier hatten die Kritiker den Wunsch, eine teleoperierte Steuerung durch einen Fahrzeugführer auch aus größerer Distanz und bei höheren Geschwindigkeiten realisieren zu können. Allerdings gibt § 1j Abs. 2 StVG dem BMVI (bzw. nun dem BMDV) die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Ausnahmen für die Erprobung „neuartiger Fahrzeugsteuerungseinrichtungen” zu regeln.
 

Bewertung für die Praxis

Die AFGBV ist das entscheidende Puzzlestück, um die StVG-Novelle abzuschließen und die Ära der Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion einzuläuten. Bis die detaillierten Anforderungen nicht vorliegen, wissen weder Fahrzeughersteller noch zukünftige Betreiber entsprechender Flotten, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen.

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Till Stegemann

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