Das Ende der Verkettungsfaktoren

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veröffentlicht am 3. September 2018

 

Zur Darstellung der Hintergründe der Indexrevision und der damit einhergehenden Anpassungen hat Rödl & Partner ein Interview mit Frau Gladis Dörr vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden durchgeführt. Frau Dörr ist für die Statistik der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte zuständig.

 

Entwicklung der Erzeugerpreisindizes 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im zweiten Quartal 2018 sind die Indizes für Preise von fossilen Energien wieder deutlich gestiegen. 
Nach einer längeren Phase mit sehr geringen Preisanpassungen und Preissenkungen stehen nach merklichen Kostensteigerungen nun auch wieder Preiserhöhungen in fast allen Wärmelieferungsverträgen an. Alle Nutzer von Preisgleitklauseln müssen daher jetzt überprüfen, ob die in den jeweiligen Verträgen genutzten Preisgleitklauseln der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

Neben den Kostensteigerungen kommen aber dieses Jahr zwei zusätzliche Faktoren hinzu: Das Statistische Bundesamt basiert die Indizes auf das neue Basisjahr 2015 um und ändert das Wägungsschema. Betroffen sind auch die Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), die in Fachserie 17 Reihe 2 veröffentlicht werden. Viele Versorger setzen bislang aus Gründen der Einfachheit auf berechnete „Verkettungsfaktoren”. Diese Vorgehensweise soll zukünftig der Vergangenheit angehören. Im Ergebnis bedeutet dies, dass für alle Wärmeverträge bei einer Preisanpassung ab dem 1. Januar 2018 neue Basispreise mitgeteilt und die Preisgleitklauseln überprüft werden müssen. Mit der Umstellung auf das neue Basisjahr 2015=100 stellt das Statistische Bundesamt die Ausweisung von Verkettungsfaktoren ein und rät davon ab, die neuen Indizes von Basis 2015 auf ältere Basisjahre umzurechnen.

 

Die Indexrevision (= Umbasierung) erfordert die Erstellung von neuen Preisblättern und ein Nachziehen der Basiswerte bei den Preisanpassungsformeln. Im Rahmen dieser Arbeiten sollten die eingesetzten Preisgleitklauseln für den Arbeits-, Grund- und Messpreis unbedingt mit der tatsächlichen Kostenentwicklung abgeglichen werden.

 

Hintergrund sind die in regelmäßigem Rhythmus alle fünf Jahre stattfindenden „Umbasierungen”, sprich bei den Indizes wird der Indexwert auf 100 angeglichen und der den Berechnungen zugrunde liegende Warenkorb angepasst (Rödl & Partner berichtete hierzu in der Studie „Preisfindung in der Wärmewirtschaft – Strategien für Energieversorger nach der Umbasierung” (2014)). In der Praxis werden aber bis heute Verträge z. B. im Fernwärmebereich angewendet, in denen die Preisentwicklung an Basispreis und Basis-Indexzahlen aus der Zeit vor 2010 gekoppelt sind.

 

Zur Darstellung der Hintergründe dieser Indexrevision sowie zur Meinung des Statistischen Bundesamtes zum Umgang mit diesen Anpassungen hat Rödl & Partner ein Interview mit Frau Gladis-Dörr geführt, die beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden zuständig ist für die Statistik der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz).

 

Frau Gladis-Dörr, dieses Jahr steht wieder eine Indexrevision bei den in den Fernwärmeverträgen üblicherweise genutzten Preisindizes der Fachserie 17 an. Was ist der Hintergrund dieser Arbeiten?
 
Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) wird turnusmäßig alle fünf Jahre überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Das Wägungsschema, mit dessen Hilfe der Gesamtindex, aber auch die verschiedenen Aggregatstufen berechnet werden, wird an die Marktstrukturen des neuen Basisjahres angepasst. Darüber hinaus wird auch die Güter- und Berichtsstellenstichprobe überprüft und aktualisiert.

 

Mit der Umstellung ist auch eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Beginn des neuen Basisjahres verbunden. Dabei wird der Jahresdurchschnitt des neuen Basisjahres 2015 auf 100 gesetzt.

 

Wann haben diese Arbeiten zuletzt stattgefunden und wie lange sind die aktuellen Indizes noch gültig?

 

Diese Arbeiten wurden zuletzt im Sommer 2013 durchgeführt. Die Umstellung auf das Basisjahr 2015=100 findet mit dem Berichtsmonat August 2018 statt. Mit der Veröffentlichung der Preisindizes auf Basis 2015 verlieren die für den Zeitraum zwischen dem Beginn der neuen Basisperiode und der Umstellung veröffentlichten Indizes (Januar 2015 bis Juli 2018) ihre Gültigkeit.
 
Was bedeutet dies für die Fernwärme-Branche?
 
Wir empfehlen den Fernwärmeversorgern, bei jeder Indexumstellung auf ein neues Basisjahr die verwendeten Indizes auf die neue Basis umzustellen.
 
In der Vergangenheit wurden die neuen Preise bei vielen Versorgern jährlich anhand der aktuellen Indizes unter der Nutzung von Verkettungsfaktoren fortgerechnet. Damit war die Preisberechnung auch auf Basis von sehr alten Basiswerten möglich.

 

Das Statische Bundesamt wird mit der Umstellung auf das Basisjahr 2015 die Veröffentlichung der Verkettungsfaktoren einstellen. Wir raten von einer Verkettung auf ein altes Basisjahr ab, da sich die daraus berechneten Veränderungsraten in der Regel von den auf der neuen Basis berechneten unterscheiden.
 
Wie können Wärmeversorger mit dieser Situation umgehen, die bislang ihre Preise und Preisgleitklausel noch nicht wieder angefasst haben?
 
Das Statistische Bundesamt empfiehlt die Verwendung der auf der neuen Basis berechneten und veröffentlichten Werte. Die Indexreihen reichen je nach verwendetem Subindex bei den Monatswerten teilweise bis in das Jahr 1976 zurück, bei den Jahreswerten sogar noch weiter.

 

Zu welchem Zeitpunkt werden die neuen Indizes veröffentlich?

 

Die neuen Indexwerte werden am 5. Oktober 2018 auf unserer Internetseite im Bereich „Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte” veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt finden Sie die jeweiligen Indexentwicklungen ab Januar 2005 auf Basis des neuen Wägungsschemas in der sogenannten Langen Reihe zu Fachserie 17 Reihe 2. Weiter zurückreichende Indexwerte werden möglichst zeitnah in unserer Online-Datenbank Genesis zur Verfügung gestellt.
 
Gibt es zu diesem Thema weitere Informationen?
 
Auf unserer Homepage unter www.destatis.de > Zahlen & Fakten > Preise > Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte haben wir eine ausführliche Empfehlung zur Anwendung der Indizes und Vorschläge für die Umsetzung in Verträgen veröffentlicht.
 
Vielen Dank für dieses Gespräch.

 


 

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Benjamin Richter

Diplom-Betriebswirt (FH)

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