Photovoltaik – Aktuelle Entwicklungen in Deutschland

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veröffentlicht am 4. März 2019

 

PV-Strom ist zurzeit so günstig wie noch nie. Draus ergibt sich ein großes Potenzial, nicht nur im Hinblick auf Eigenversorgung, sondern auch auf Pachtmodelle und PPAs. Die EEG-Vergütung ist in vielen neuen Szenarien dabei nicht mehr die beste Erlösquelle, sondern dient lediglich der wirksamen Absicherung von Abnehmerrisiken.

 

Speziell Stadtwerke können durch ihre starke lokale Position weiterhin profitable Projekte entwickeln und umsetzen. Bifacial- und Floating-PV tragen zusätzlich zur Erhöhung des Projektpotenzials bei. Mit Hinblick auf die immer noch bestehende Förderobergrenze von 52 GW sollte aus Finanzierungs- und Absicherungsgründen die aktuell noch positive Situation genutzt werden.


Wenig verkörpert die Energiewende so sehr wie die Photovoltaik (PV). Hier spielen sich seit Einführung des EEGs im Jahr 2000 viele Dramen und Erfolgsgeschichten ab. Der Aufbau und Zusammenbruch der deutschen bzw. europäischen PV-Industrie, begleitet von sehr großen Kostensenkungen, haben von Beginn an für viel Bewegung in dem Markt gesorgt. Zuletzt hat der Wegfall der europäischen Importzölle die Investitions- und somit Stromgestehungskosten noch weiter gesenkt, sodass PV-Strom noch wettbewerbsfähiger geworden ist. Die positiven Marktbegebenheiten haben dazu geführt, dass in den letzten Monaten im Jahr 2018 der PV-Zubau wieder in der Nähe des im EEG fixierten Zielkorridors lag.1

 

Widersprüchliche Signale aus Berlin und Brüssel

Der Beschluss des Energiesammelgesetzes Mitte Dezember 2018 hat jedoch eine stark gedämpfte Stimmung in der deutschen PV-Branche bewirkt. Das Herabsetzen der Förderung für Mieterstrom und von PV-Anlagen auf Gebäuden zwischen 40 kWp und 750 kWp2 konterkariert die oben genannte Entwicklung und zeigt, dass in der Berliner Politik die PV offenbar nicht zu den Schwerpunkten der Energiepolitik gehört.
Die gleichzeitig beschlossenen Sonderausschreibungen verbessern zwar zahlenmäßig das Bild, jedoch wurde der PV die Grundlage genommen, ihre eigentliche Stärke auszuspielen, die in der Implementierung von kleinen und dezentralen Anlagen liegt.

 

Auf europäischer Ebene wurde im Gegensatz dazu gleichzeitig ein positives Signal in Form des Maßnahmenpaketes „Saubere Energie für alle Europäer – Wachstumspotenziale Europas erschließen” beschlossen. Ein europäisches Ziel lautet dabei bis 2030 mindestens 32 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen. Dabei wird unter anderem untersagt, Abgaben, Umlagen oder Gebühren für ungeförderten Eigenstrom aus Anlagen kleiner als 30 kWp zu erheben, was der dezentralen Erzeugung zum Eigenverbrauch im gewerblichen Sektor erheblichen Auftrieb geben dürfte.3

 

PV-Anlagen sind trotz Kürzungen immer noch wirtschaftlich

Trotz all dieser politisch widersprüchlichen Signale bietet der PV-Markt nach wie vor viel Potenzial. Zum einen ist festzustellen, dass Dachanlagen in dem Bereich, in dem sich die Förderung schrittweise bis April 2019 auf 8,9 ct/kWh verringern wird, speziell auch mit Hinblick auf die Möglichkeit zur Eigenversorgung, wirtschaftlich gut darstellbar sind.

 

Grafik PV Dachanlage 

Ebenso bleibt der Bau von kleineren Dachanlagen sowie von Freiflächenanlagen speziell im 110-Meter-Bereich längs von Autobahnen und Bahnlinien bis zu einer Größe von 750 kWp attraktiv. Geht man von konservativen Prämissen und einem günstig gelegenen Netzanschlusspunkt aus, können aktuell bei Freiflächen und Dachanlagen in dem Segment bis 750 kWp in der Regel Gesamtkapitalverzinsungen oberhalb von 5,0 Prozent erreicht werden. Bei der aktuellen Zinslage sind PV-Projekte dieser Größenordnung nach wie vor lukrativ und sollten bei Investitionsüberlegungen in Betracht gezogen werden.

 

Speziell Stadtwerke haben in dem inzwischen weitgehend durchdrungenem PV-Markt den Vorteil, dass sie durch die Kenntnisse der lokalen Begebenheiten, der Netzstruktur, der Eigentumsverhältnisse, der örtlichen Gewerbetreibenden und dem engen Kontakt zum Bauamt relativ einfach verschiedene PV-Projekte initiieren und realisieren können.

 

Der Weg zu erfolgreichen PV-Projekten führt über eine gründliche Bestandsanalyse und ein passendes Projektdesign

Da Stadtwerke auch meist Messstellenbetreiber sind, wäre ein erster Schritt die Lastkurvenanalyse von Gewerbebetrieben hinsichtlich Eigenstrompotenzial. So kann eine erste Vorauswahl an geeigneten Projekten getroffen werden. Gleichzeitig bietet es sich an, Konversionsflächen bzw. Flächen in dem erwähnten 110-Meter-Korridor zu Autobahnen und Schienenwegen zu identifizieren,  die sich für die Installation von Freiflächenanlagen eignen. In Betracht kommen auch Areale zur Doppelnutzung, bei denen sich z. B. durch PV-Carports Synergieeffekte der PV-Stromerzeugung mit der E-Mobilität ergeben. Zu untersuchen sind an dieser Stelle auch die Einbindungsmöglichkeiten weiterer Energieerzeugungsarten wie zum Beispiel BHKWs oder Wärmepumpen. Ebenso können Batteriesysteme unter anderem zur Verringerung des Leistungspreises durch sogenanntes „Peak-Shaving” eingesetzt werden. Eine Herausforderung bei direkter Belieferung diverser Letztverbraucher bleibt das Messwesen. Diese kann aber durch innovative Unternehmen mittlerweile digital gelöst werden.

 

Sobald potenzielle Flächen bzw. Dächer ausgemacht sind, besteht eine Vielzahl an denkbaren Erschließungsmöglichkeiten. Beispielsweise ist es je nach PV-Anlage und Aufstellungsort möglich, Mieterstrom- bzw. Pachtmodelle zu realisieren. Bei diesen Modellen wird die Anlage auf einem fremden Dach bzw. Grundstück errichtet. Sie finanziert sich anschließend über den Verkauf des Stroms an den Dach- oder Grundstückseigner und eventuell auch über eine zusätzliche Pacht. In jedem Fall ist die Anlage über die EEG-Marktprämie abgesichert. Somit erhöht sich durch die zusätzlichen Einnahmen vom  Stromabnehmer die Wirtschaftlichkeit, ohne dass eine Abhängigkeit von diesem bestehen würde.

 

Insbesondere für Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema der eigenen Energieerzeugung auseinandersetzen wollen, ist neben dem Abschluss eines PPAs die Pachtthematik sehr relevant. Durch diesen Ansatz werden für den Abnehmer bzw. Flächeneigentümer Profite bzw. Einsparungen ohne wesentlichen Mehraufwand erzielt.

 

Ist der Stromabnehmer nicht in unmittelbarer Nähe der PV-Anlage, kann der Strom über ein Corporate–PPA (engl. Power Purchase Agreement, Strombezugsvertrag) verkauft werden (im Gegensatz zu Merchant–PPAs bei denen der Strom von einem Händler in seinen Bilanzkreis aufgenommen wird). Solche Strombezugsverträge werden in Deutschland noch relativ selten genutzt, sind aber in vielen Teilen der Welt inzwischen Standardregelung zwischen Stromerzeuger und -verbraucher.

 

Ist ein Projekt für ein einzelnes Stadtwerk alleine nicht zu stemmen, ist eine EEG-Ausschreibung in Kooperation mit mehreren Stadtwerken denkbar. So könnten die Entwicklungskosten und insgesamt die Risiken sowie die Finanzierung aufgeteilt werden.

 

Da oft Mischformen der eben genannten Modelle das Optimum darstellen und insbesondere PPAs für beide Vertragsparteien Unsicherheiten mit sich bringen, ist die Unterstützung von Beratern zu empfehlen. Neben der rechtlichen Betreuung sind besonders bei maßgeschneiderten Lösungen eine effiziente Ressourcennutzung und das Management der Prozesse bzw. Geschäftsformen mit mehreren Stake- und Shareholdern sowie das Messkonzept ein wichtiger Schritt zum Erfolg.

 

Neben den wirtschaftlichen Vorteilen der PV können sich Stadtwerke aber auch ganz gezielt als Ansprechpartner für das Themenfeld PV inklusive Batteriespeicher, Elektromobilität, Smart City und Eigenstromversorgung positionieren.

 

 

Kontakt

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Kai Imolauer

Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)

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M.Sc. Engineering

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