China: Detaillierte Richtlinien für die Zahlung von Service und Licence Fees ins Ausland

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Quelle: China Circle Handelsblatt
 
Spätestens seit vor einiger Zeit Google oder Apple mit ausgetüftelten Steuermodellen für Furore sorgten, und der US-Kongress das Apple Steuersparmodel öffentlich im Internet präsentierte, dürfte sich auch in der VR China herumgesprochen haben, welches Steuerpotenzial in Service- und Lizenzgebühren stecken kann. Kein Wunder also, dass sich auch dort die Steuerbehörden bemühen, Verrechnungspreise, also die Verrechnungen für innerbetriebliche Lieferungen und Leistungen, zu erfassen und genau zu analysieren. Sie hat deshalb ein bisher internes Schreiben der Steuerverwaltung der Provinz Zhijiang zur Prüfung der Angemessenheit von Service- und Lizenzgebühren veröffentlicht.
 
Obwohl der Leitfaden lediglich ein Rundschreiben auf lokaler Ebene darstellt, wird davon ausgegangen, dass das Konzept von anderen Steuerbehörden übernommen wird. Nun müssen Unternehmen prüfen, ob ihre Praxis den neuen Regelungen entspricht. Sie sollten Schwachstellen im Reporting aufdecken bzw. im Vorfeld Lizenzgebühren anpassen. 
 
Chinesische Prüfer werden in Zukunft anhand von Beispielen und eines Sechs-Punkte-Plans, den die Steuerbehörde zur Verfügung stellt, die Angemessenheit von konzerninternen Service- und Lizenzgebührzahlungen bewerten. Besonders achten sie auf mögliche Synergieeffekte, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen dem ausländischen Stammhaus und dem chinesischen Tochterunternehmen ergeben. Auch sollen die Steuerprüfer darauf achten, dass das ausländische Unternehmen dem chinesischen Unternehmen Leistungen nicht zu unangemessen hohen Preisen in Rechnung stellt, zum Beispiel, wenn das chinesische Unternehmen eigenes Know-how einbringt und die lokale Produktion nicht auf ausländisches Know-How basiert. Mittels eines „Benefit Test” soll zudem geprüft werden, ob die chinesische Tochtergesellschaft überhaupt einen Vorteil aus den berechneten Leistungen oder Know-how erzielen kann.
 
Um im Fall einer steuerlichen Betriebsprüfung vorbereitet zu sein, sollten alle relevanten Test- und Analyseergebnisse als Belegdokumente bereitgehalten werden.
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