Schutz der europäischen Produktion: Vorläufige Zölle auf chinesische Kerzen

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 19. August 2025 | Lesedauer ca. 2​ Minuten

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Als Reaktion auf den Dumpingimport chinesischer Kerzen hat die Europäische Kommission vorläufige Antidumpingzölle eingeführt, um die Hersteller in der EU vor Marktverzerrungen zu schützen. Der Artikel bietet einen Überblick über das Verfahren, die Argumente der Beteiligten, die Struktur der Zölle und die Auswirkungen auf die Branche.


 


Die Europäische Kommission hat gemäß der Verordnung (EU) 2016/1036 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1732 vom 13. August 2025 erlassen, mit der vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Kerzen und ähnlichen Erzeugnissen (KN-Code 3406 00 00) mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt werden. Das Verfahren wurde am 19. Dezember 2024 auf Antrag von EU-Herstellern eingeleitet, die mehr als 25 Prozent der Gesamtproduktion in der Union repräsentieren. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.
 
Die Antragsteller machten geltend, dass chinesische Hersteller Kerzen zu Preisen unterhalb des Marktwerts verkaufen und dadurch der EU-Industrie erheblichen Schaden zufügen. Sie verwiesen auf systemische Marktverzerrungen in China, darunter Subventionen, staatliche Kontrolle über Rohstoffe (Paraffin, Aluminium, Glas), Exportbeschränkungen und politische Einflussnahme. Diese Faktoren verschaffen chinesischen Herstellern ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile.
 
Die chinesischen Hersteller, darunter Qingdao Kingking und der Verband CHCIA, argumentierten, dass die Produktdefinition zu weit gefasst sei und bestimmte Kerzentypen (handgefertigte, dekorative, Duftkerzen) vom Verfahren auszunehmen seien. Sie betonten, dass die Herstellung künstlerisches Können erfordere und die Preise marktkonform seien. Die Kommission wies diese Einwände zurück und bestätigte die umfassende Definition der betroffenen Ware sowie die festgestellten Marktverzerrungen.
 
Am Verfahren beteiligt waren:
  • Antragsteller: anonymisierte EU-Hersteller
  • Beklagte: chinesische Hersteller (Qingdao Kingking, Ningbo Kwung’s Wisdom Art & Design Co., Ltd., Ningbo Kwung’s Home Interior & Gift Co., Ltd.)
  • Verband: CHCIA
  • Europäische Kommission: Durchführung der Untersuchung
  • Regierung der VR China: verweigerte Mitarbeit
 
Zur Ermittlung unverzerrter Vergleichswerte wurden zwei repräsentative Länder herangezogen:
  • Thailand für Arbeits-, Energie- und Gemeinkosten sowie Gewinnmargen
  • Türkei für die Preise zentraler Rohstoffe (Paraffin, Glas, Verpackung), da dort der Einfluss chinesischer Importe gering war
 
Die Kommission stellte das Vorliegen von Dumping und eine erhebliche Schädigung des EU-Wirtschaftszweigs fest und verhängte folgende vorläufige Antidumpingzölle:
 
​Hersteller
​Zollsatz
​Ningbo Kwung’s Home Interior & Gift Co., Ltd.
​10,6 %
​Ningbo Kwung’s Wisdom Art & Design Co., Ltd. und Anhui Fenyuan Aromatic Technology Co., Ltd.
​70,9 %
​Qingdao Kingking Applied Chemistry Co., Ltd.
​57,5 %
​Andere mitarbeitende Unternehmen
​55,5 %
​Alle übrigen Hersteller
​70,9 %​

Die Maßnahmen sind vorläufig und können nach Abschluss der endgültigen Untersuchung angepasst werden. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Einführung der Zölle im Interesse der Union liegt, da ausreichende Produktionskapazitäten vorhanden sind, die Auswirkungen auf Verbraucher gering sind und keine Einwände von Importeuren oder Einzelhändlern vorgebracht wurden.
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