§ 2 b UStG – Mehr Zeit für Kommunen (Teil 2)?

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veröffentlicht am 10. März 2020

 

Nachdem die kommunalen Spitzenverbände den Bundesrat zu einer Entscheidung für die Verlängerung der Optionsfrist zum § 2b UStG bewegt haben (Beschluss Drucksache 429/19 – wir haben berichtet), wird die Hoffnung der Betroffenen nun durch neue Meldung aus Berlin genährt:

 

Dem Vernehmen nach hat die EU-Kommission gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen signalisiert, eine Verlängerung des Optionszeitraums europarechtlich ohne Vertragsverletzungsverfahren zu tolerieren.

 

Damit ist ein weiterer Stein aus dem Weg geräumt!!

 

Es ist nunmehr am Bundestag, eine Entscheidung zu treffen.

 

Egal, wie diese ausfällt:

 

Der § 2b UStG wird nur aufgeschoben, nicht aufgehoben!!

 

Es gilt deshalb für juristische Personen des öffentlichen Rechts, in den Bemühungen um die Analyse der Einnahmen und Ausgaben, die Anpassung der Prozesse und der Untersuchung von Gestaltungsmöglichkeiten nicht nachzulassen!!

 

Gerne unterstützen wir Sie durch unsere praxiserprobte Expertise und die von uns entwickelten Tools in ihren Bemühungen.

 

 

 

 

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