Düsseldorf bewegt sich bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand!

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​veröffentlicht am 3. April 2022

 

Endlich kommt auch in NRW Bewegung in die Debatte um die zukünftige umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen, die kommunale AÖR für ihre Mutterkommunen erbringen.

Im Schreiben der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.3.2022 an die Hauptverwaltungsbeamten der kommunalen Körperschaften in NRW wurde Folgendes hierzu ausgeführt: Wenn in NRW zugewiesene Aufgaben mit befreiender Wirkung auf eine andere jPöR übertragen werden (Delegation, nicht Mandatierung), liegt im Regelfall keine größere Wettbewerbsverzerrung vor. Dies ist dann gegeben, wenn sich die aufgabenübertragende jPöR durch die Übertragung von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung der Aufgabe befreien kann. Eine Umsatzbesteuerung erfolgt in diesen Fällen nach § 2b UStG Gesichtspunkten nicht.

 

Verpflichtet sich hingegen eine jPöR in NRW, eine Aufgabe für andere jPöR in NRW durchzuführen (sogenannte Mandatierung) und bleiben die Rechte und Pflichten der beauftragenden jPöR als Träger der Aufgabe unberührt, ist regelmäßig von einer Unternehmereigenschaft der durchführenden jPöR und somit einer Pflicht zur Umsatzbesteuerung auszugehen. Ausnahme: Größere Wettbewerbsverzerrungen können durch eine Nichtbesteuerung für die konkrete Leistung ausgeschlossen werden.

 

Ein passendes Beispiel hierfür ist ein kommunaler Bauhof, der u.a. Straßen, Wege und Kanäle unterhält und auch den Abfall beseitigt. Eine Übertragung der gesamten Aufgaben des Bauhofs auf einen privatrechtlichen Rechtsträger mit befreiender Wirkung ist nicht möglich. Deshalb ist die Leistung des Bauhofs nicht marktrelevant.

 

Die Finanzämter aus NRW werden künftig die vorstehenden Grundsätze bei verbindlichen Auskünften zur Anwendung und Auslegung des § 2b UStG anwenden. Die Ministerin weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor jeweils im Einzelfall geprüft werden muss und es sinnvoll ist, mögliche Gestaltungen vor Umsetzung durch verbindliche Auskünfte der Finanzämter absichern zu lassen.


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Maik Gohlke

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