Indexrevision der Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte

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veröffentlicht am 06. März 2024

 

Die Veröffentlichung der Revision der Erzeugerpreisindizes (Genesis-Tabellencode: 61241) durch das Statistische Bundesamt am 8. März steht kurz bevor. Damit werden zentrale Indizes angepasst, die häufig von Fernwärmeversorgern in Preisgleitformeln verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise die meisten Erdgasindizes oder auch der Investitionsgüterindex. Betroffene Versorger sollten deshalb im Anschluss an die Indexrevision ihre Fernwärmeverträge sowie Preisblätter anpassen.

 

Das Statistische Bundesamt überarbeitet etwa alle fünf Jahre turnusmäßig den Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Genesis-Tabellencode: 61241). Die letzte Umbasierung fand auf das Basisjahr 2015=100 statt. Aufgrund einer EU-Verordnung wird nun jedoch auf das Jahr 2021=100 statt 2020=100 umbasiert. Konkret bedeutet das, dass der Jahresdurchschnitt des Jahres 2021 auf den Wert 100 festgesetzt wird. Darüber hinaus wird eine Neugewichtung der für die Berechnung der Indizes verwendeten Warenkörbe ermittelt. Ziel ist, dass das jeweilig resultierende Wägungsschema die Marktzusammensetzung des Basisjahres 2021=100 widerspiegelt. Auf Grundlage dessen errechnet Destatis für die nächsten Jahre jeden Monat aktualisierte Indexwerte. Die alten Indexwerte auf Basis des Jahres 2015=100, die zwischen dem neuen Basisjahr 2021=100 und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Werte am 8. März 2024 veröffentlicht wurden, werden überschrieben und verlieren ihre Gültigkeit. Werte, die vor 2021 publiziert wurden, werden anders als die Werte nach 2021 nicht auf Grundlage des aktualisierten Wägungsschemas neu errechnet, sondern lediglich auch das neue Jahr umgerechnet.

 

Wie eingangs erwähnt, ist die anstehende Indexrevision auch für Fernwärmeversorger relevant, denn häufig verwendete Indizes wie „Erdgas, bei Abgabe an Wiederverkäufer” oder der Investitionsgüterindex werden angepasst. Durch die Überschreibung der alten Indexwerte müssen gegebenenfalls die in den Preisgleitformeln herangezogenen Basiswerte der Indizes in den Preisbedingungen oder Verträgen geändert werden. In der Vergangenheit kam es bei Umbasierungen teils dazu, dass alte Werte (in diesem Fall vor 2021) erst nachträglich neu veröffentlicht wurden. Je nach Index und dem Basiszeitraum, auf den referenziert wird, kann es hier bei unterjährigen Preisanpassungen zu Problemen kommen, da die Indexwerte für den Basiszeitraum noch nicht bekannt sind. Sollten Sie hiervon betroffen sein, unterstützen wir Sie hier gerne. Wir haben für diese Fälle ein standardisiertes und rechtlich abgestimmtes Vorgehen entwickelt.

 

Des Weiteren fallen unter Umständen einzelne Indizes (vor allem „tiefe” Indizes, wie etwa 9-Steller) durch die Aktualisierung des Wägungsschemas ersatzlos weg. Versorger, die einen solchen Index in ihren Preisbedingungen verwenden, müssen diesen zwangsläufig durch einen anderen Index ersetzen. Wie groß hierbei der Gestaltungsspielraum ist, ist individuell unterschiedlich und hängt von der genauen Vertragsgestaltung ab, welche es rechtlich zu prüfen gilt.

 

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie weitere Fragen zu der anstehenden Umbasierung haben oder Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Preisgleitformeln benötigen sollten.

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