ESG – Was uns in 2024 erwartet

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​Die verschiedenen Anforderungsbereiche im Zusammenhang mit der ESG-Agenda (Environmental, Social, Governance) werden im Jahr 2024 in der Europäischen Union weitere bedeutende Änderungen erfahren. Für die große Mehrheit der Unternehmen wird dies jedoch in erster Linie immer noch eine Zeit der Vorbereitung sein. Die wichtigsten rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsanforderungen an Unternehmen werden erst schrittweise in den Jahren 2025, 2026 und 2027 in Kraft treten. 


Pavel Koukal, Rödl & Partner Prag 


Der Hauptbereich ESG


Die sehr weit gefasste ESG-Agenda entwickelt sich vor allem in zwei Hauptrichtungen, die sich in unterschiedlichen Stadien des Gesetzgebungsprozesses der Europäischen Union und einzelner Mitgliedstaaten, einschließlich der Tschechischen Republik, befinden. Die erste und - so können wir sagen - derzeit wichtigste Entwicklungslinie ist der Bereich der Anforderungen an die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen und an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting), die auch in Bezug auf die Gesetzgebung am weitesten fortgeschritten ist. Auf der Ebene der EU ist allerdings auch der legislative Prozess zur Durchsetzung des zweiten Strangs, und zwar der Bereich der Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Sustainability Due Diligence), weit fortgeschritten.  

Das Jahr 2024 bringt Neues im Bereich ESG. 

Reporting nichtfinanzieller Informationen gemäß CSRD und ESRS


Im Bereich der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen liegen auf europäischer Ebene bereits die Rahmenregelung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), aber auch erste nationale Regelungen vor. 
In diesem Zusammenhang müssen die Mitgliedstaaten, einschließlich der Tschechischen Republik, die Anforderungen der CSRD bis spätestens 30. Juni 2024 vollständig in ihr nationales Rechtssystem umsetzen. Dieser Prozess wurde in der Tschechischen Republik bereits durch die Novelle des Rechnungslegungsgesetzes eingeleitet, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Diese Novelle erweiterte den Kreis der zur Erstellung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichteten Gesellschaften auf große Unternehmen, auch wenn diese nicht von öffentlichem Interesse sind, bzw. auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. 
Weitere Änderungen werden voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, wenn große Unternehmen, die eines der genannten Kriterien erfüllen, auch in dieser Hinsicht zu verpflichteten Rechtsträgern werden.   

Sorgfaltspflichten 


Für die ersten Monate des Jahres 2024 ist die formelle Verabschiedung und Ausgabe der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) zu erwarten, die Verpflichtungen für Unternehmen beim Risikomanagement und in diesem Zusammenhang mit potenziellen negativen Auswirkungen in ihrer gesamten Lieferkette einführt. 
Mit dieser ersten europäischen Verordnung wird ein gemeinsamer EU-Rahmen für Sorgfaltspflichten (Due Diligence) im Bereich der Nachhaltigkeit geschaffen, die bisher nur auf nationaler Ebene in einigen Mitgliedstaaten geregelt sind, darunter durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). 
 


Kontakt

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JUDr. Pavel Koukal

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 2637 10

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