Schreiben der Generalfinanzdirektion über die Änderung der Umsatzsteuersätze ab dem 1. Januar 2024

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Am 1. Januar 2024 ist das Steuerreformgesetz in Kraft getreten, durch das die Umsatzsteuersätze erheblich geändert wurden. 


Durch das Steuerreformgesetz wird ein einziger ermäßigter Steuersatz von 12 % eingeführt. Darüber hinaus sind auf zahleiche Gegenstände und sonstige Leistungen andere Steuersätze anzuwenden, geändert wurde auch der Kommentar zu den Gegenständen und sonstigen Leistungen, auf die der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.

Da die Auslegung des Steuerreformgesetzes nicht einfach ist, hat die Generalfinanzdirektion auf ihrer Website ein Schreiben veröffentlicht, das allgemeine Informationen über das Steuerreformgesetz und die Anwendung der Steuersätze enthält. 

Obwohl das Schreiben darauf abzielt, Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes zu beseitigen, bestehen immer noch viele Bereiche, die von der Generalfinanzdirektion nicht kommentiert wurden oder auf welche die Generalfinanzdirektion keine klaren Antworten gibt. Um das Risiko einer unrichtigen Ermittlung der Zahllast zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Steuersätze für Ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen detailliert zu prüfen.

KONTAKT

Ing. Michael Pleva
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