Neu geregelte größenabhängige Merkmale und ihr Verhältnis zu den neu definierten Umsatzerlösen nach tschechischen Bilanzierungsgrundsätzen

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​Es ist wahrscheinlich nur wenig überraschend, dass ab diesem Jahr nach tschechischen Bilanzierungsgrundsätzen eine Bilanzierung in Euro, US-Dollar oder Pfund zulässig ist. Tschechische Bilanzierungsvorschriften für das Jahr 2024 wurden jedoch nicht nur in Währung, sondern auch in anderen Bereichen geändert. Einige Änderungen müssen sogar noch verabschiedet werden! 


Ladislav Čížek, Rödl & Partner Prag 

Da die Inflation in der EU in den Jahren 2021 und 2022 erheblich war, hat die Europäische Kommission eine Richtlinie erlassen, die die Schwellenwerte erhöht, nach denen die Kapitalgesellschaften in Größenklassen eingeteilt werden (Erhöhung der Aktivsumme und der Umsatzerlöse). Nach dieser Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Schwellenwerte (größenabhängigen Merkmale) schon für das Jahr 2024 zu erhöhen.

Nach § 1b des Rechnungslegungsgesetzes betragen die Schwellenwerte aktuell:

GrößenklasseVoraussetzung

Bilanzsumme

TCZK

Umsatzerlöse

TCZK

Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft unterschreitet nicht zwei der größenabhängigen Merkmale 9 00018 00010
kleine Kapitalgesellschaft unterschreitet nicht zwei der größenabhängigen Merkmale 100 000200 00050
mittelgroße Kapitalgesellschaft unterschreitet nicht zwei der größenabhängigen Merkmale 500 0001 000 000250
große Kapitalgesellschaft unterschreitet nicht zwei der größenabhängigen Merkmale 500 0001 000 000250


In der Begründung zum Entwurf des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes betragen die Schwellenwerte (größenabhängigen Merkmale) nach der EU-Richtlinie:​


GrößenklasseVoraussetzung

Bilanzsumme

TCZK

Umsatzerlöse

TCZK

Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft unterschreitet nicht zwei der größenabhängigen Merkmale 11 00022 00010
kleine Kapitalgesellschaft unterschreitet nicht zwei der größenabhängigen Merkmale 120 000240 00050
mittelgroße Kapitalgesellschaft unterschreitet nicht zwei der größenabhängigen Merkmale 600 0001 200 000250
große Kapitalgesellschaft unterschreitet nicht zwei der größenabhängigen Merkmale 600 0001 200 000250


Im Jahr 2024 sollte noch ein weiteres Rechnungslegungs-Änderungsgesetz in Kraft treten, in dem die Schwellenwerte (größenabhängigen Merkmale) nach der o.g. Tabelle erhöht werden.

Bei der Prüfung, zu welcher Größenklasse Ihre Gesellschaft im Jahr 2024 gehören wird, ist zu beachten, dass auch die Definition der Umsatzerlöse geändert - verengt - wurde. Ab dem Jahr 2024 gehören zu den Umsatzerlösen nur noch die Erträge aus der Hauptgeschäftstätigkeit von Gesellschaften. So können z. B. Erträge aus Materialabgängen im Jahr 2024 bei einigen Gesellschaften zu Umsatzerlösen gehören und bei anderen Gesellschaften dem gegenüber unberücksichtigt bleiben. Dasselbe gilt z.B. auch für Wechselkursdifferenzen, die bei unterschiedlichen Gesellschaften unterschiedlich beurteilt werden. Es ist unbestreitbar, dass (ceteris paribus) die Umsatzerlöse allgemein vermindert werden. Zum einen wurden strengere größenabgängige Merkmale eingeführt, zum anderen verringert sich durch die Definition der Umsatzerlöse dieser Schwellenwert.
​Die Größenklassen sind für den Inhalt und die Gliederung des Jahresabschlusses maßgeblich. Für kleinere Gesellschaften bestehen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen zahlreiche Erleichterungen - sie müssen keine Kapitalflussrechnung erstellen, der Anhang enthält weniger Pflichtangaben und die Kleinstunternehmen sind z.B. nicht verpflichtet, Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit dem beizulegenden Stichtagswert zu bewerten. 

Der Vollständigkeit halber möchten wir betonen, dass die Einteilung in eine andere Größenklasse nicht sofort erfolgt, da für die Größenklassen die Schwellenwerte zum letzten Tag des vorherigen Geschäftsjahres maßgebend sind. Darüber hinaus ist wichtig, dass die „Umsatzerlöse" ein Abschlussposten sind, der nach einem Änderungsgesetz nicht angepasst werden kann. Daher werden die zuvor ermittelten (und im Jahresabschluss ausgewiesenen) Beträge nach den neuen Schwellenwerten (größenabhängigen Merkmalen) beurteilt. Bei der Prüfung, ob die Schwellenwerte überschritten werden, dürfen die Umsatzerlöse für das Vorjahr nicht nach den neuen Bilanzierungsvorschriften ermittelt werden.

Scheint es Ihnen, dass „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden? Wir sind gerne bereit, Sie bei der Entscheidung über die Größenklasse Ihrer Gesellschaft und über Ihre Pflichten (oder Erleichterungen) zu unterstützen.  



Kontakt

Contact Person Picture

Ing. Ladislav Čížek

Auditor (Tschechische Rep.)

Manager

+420 236 1633 15

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu