Umsatzsteuerliche Beurteilung von Baugrundstücken

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​​​​​​​​Ist die Lieferung von unbebauten Grundstücken, die im Flächennutzungsplan als Baugrundstücke ausgewiesen sind, umsatzsteuerpflichtig? Das Oberste Verwaltungsgericht hat kürzlich Voraussetzungen beurteilt, unter denen Grundstücke als Baugrundstücke nach UStG gelten. Nach Beurteilung des Obersten Verwaltungsgerichts sind die wichtigsten Faktoren der Flächennutzungsplan und die Absicht der Erwerber. Andererseits ist es nicht erforderlich, dass Verwaltungsmaßnahmen für den Gebäudebau ergriffen werden. 


Michael Pleva,  Adéla Gabrielová, Rödl & Partner Prag 

Der Rechtsstreit betraf den Verkauf von zwei Grundstücken, der vom Verkäufer als umsatzsteuerfrei berechnet wurden. Da nach Ansicht des Verkäufers keine Verwaltungsmaßnahmen ergriffen wurden, 
die zum Gebäudebau führten, beurteilte er die verkauften Grundstücke nicht als Baugrundstücke. Das Finanzamt vertrat jedoch die gegenteilige Auffassung, betrachtete die Grundstücke als Baugrundstücke und erließ einen Umsatzsteuernachforderungsbescheid.  

Baugrundstück​

Das Finanzamt stützte seine Beurteilung auf die Absicht der Parteien, den Flächennutzungsplan der Gemeinde und andere Fakten. Unter anderem ließ der Verkäufer vor dem Verkauf ein Sachverständigengutachten erstellen und Informationen über den Bebauungsplan eingeholt, der die Bebaubarkeit des Grundstücks bestätigte. Beide Parteien führten auch den Vorsteuerabzug durch.

Das Oberste Verwaltungsgericht stimmte in dem betreffenden Fall sowohl dem Finanzamt als auch dem Amtsgericht zu – es handelte sich um ein Baugrundstück. Entscheidend für die umsatzsteuerliche Beurteilung ist immer die Absicht der Vertragsparteien, Grundstücke als Baudgrundstücke zu verkaufen oder zu erwerben. Des Weiteren bestätigte das Oberste Verwaltungsgericht, dass ein Flächennutzungsplan als Verwaltungsakt angesehen werden kann, der zur Bebauung führt, und dass es nicht erforderlich ist, Verwaltungsmaßnahmen für den Gebäudebau zu ergreifen.

Flächennutzungsplan​​

Abschließend stellte das Oberste Verwaltungsgericht fest, dass der Begriff Baugrundstücke zwar nach der Rechtsprechung des EuGH ausgelegt werden muss, für die Anwendung des UStG jedoch auch die gutachterliche Beurteilung eines Grundstücks als Baugrundstück maßgeblich sein kann. Wie ersichtlich, zielte der Verkäufer darauf ab, ein Baugrundstück zu verkaufen. Dies war auch für die umsatzsteuerliche Beurteilung des Verkaufs maßgebend. 

Nach der bestehenden Rechtsprechung und den Maßnahmen von Finanzbehörden werden Baugrundstücke nach UStG sehr streng beurteilt. Wir empfehlen Ihnen, die umsatzsteuerliche Beurteilung von Grundstücken noch vor deren Verkauf detailliert zu prüfen.  



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Ing. Michael Pleva

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 32

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